Wenn es zu einem Defekt an der Waschmaschine oder einem Rohrbruch im Badezimmer gekommen ist, dann kann das unter Umständen die halbe Wohnung überfluten. Ist es zu einem Wasserschaden gekommen, dann ist guter Rat teuer, egal, ob man Wohnungseigentümer oder nur Mieter ist. Zunächst einmal geht es darum, den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen, und dann muss geklärt werden, für was die Hausratversicherung eigentlich aufkommt.
Das richtige Verhalten bei einem Wasserschaden
Auch wenn es schwer fällt, sollte man so ruhig wie möglich bleiben, denn Aufregung hilft in diesem Fall auch nicht weiter. Damit der Schaden eingedämmt werden kann, sollten die folgenden Schritte durchgeführt und für die Versicherung auch schriftlich und bildlich festgehalten werden.
Maßnahme 1: Abdrehen des Hauptwasserhahns
Natürlich ist es der Versicherung daran gelegen, dass der Betroffene alle Maßnahmen ergreift, um den Schaden weitgehend einzudämmen. Aus diesem Grund ist das Verschließen des Hauptwasserhahns der erste wichtige Schritt. Meistens findet man den Hauptwasserhahn in der Küche oder im Bad, in manchen Haushalten ist er auch im Keller. Sollten Elektrogeräte mit involviert sein, dann sind diese unbedingt vom Stromnetz zu trennen.
Maßnahme 2: Dokumentation der Schäden mit Hilfe von Fotos
Damit die Hausratversicherung später den Schaden einschätzen kann, sollten einige Bilder vom Ausmaß des Wasserschadens geschossen werden. Zunächst einmal geht es um die Erfassung der kompletten Schadenssituation, dann sollte aber auch jeder beschädigte Gegenstand möglichst detailliert fotografiert werden. Erfolgt später die Schadensmeldung, kann man die Fotos gleich mit bei der Versicherung einreichen, so dass die Regulierung des Schadens häufig schneller abgewickelt werden kann.
Maßnahme 3: Sicherung des restlichen Inventars
Damit nicht noch mehr der Einrichtung zu Schaden kommt, geht es jetzt um Sicherheitsvorkehrungen. Alle Elektrogeräte, leichtes Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände, sollten an einem trockenen Ort untergebracht werden. Wichtig ist die Sicherung der Elektrogeräte, doch Vorsicht, falls diese Kontakt zum Wasser hatten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte vorher die Sicherung ausgeschaltet werden.
Maßnahme 4: Vermeidung von weiteren Schäden
Wird das Wasser nicht schnellstmöglich aus den Innenräumen entfernt, drohen Folgeschäden. Damit es nicht Schäden an der Bausubstanz oder zur Schimmelbildung kommt, muss das Wasser von Hand abgeschöpft werden, falls keine Wasserpumpe zur Verfügung steht. Zur Vermeidung von Schimmel ist es auch wichtig, dass die Innenräume gut belüftet und die Luftfeuchtigkeit verringert wird, also Türen und Fenster offen halten. Bereits entstandener Schimmel kann mit einem Schimmelspray bekämpft werden. Die Luftfeuchtigkeit sollte mit einem Hygrometer stets im Auge behalten werden.
Maßnahme 5: Meldung des Schadens bei der Versicherung
Die Hausratversicherung ist so früh wie möglich über den Schaden in Kenntnis zu setzen. Man kann sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen, oder Kontakt zum persönlichen Versicherungsvertreter aufnehmen. Die Schilderung des kompletten Hergangs sollte so detailliert wie möglich erfolgen. Die Beschreibung erfolgt durch das Ausfüllen eines Schadensprotokolls, dazu werden auch Fotos benötigt sowie Kostenvoranschläge für die Regulierung der entstandenen Schäden. Auch im Fall von Folgeschäden müssen Bilder und Kostenvoranschläge eingereicht werden.
Maßnahme 6: Die Regulierung des Schadens durch die Versicherung
Es kann vorkommen, dass die kompletten Innenräume überschwemmt sind, und man diese Situation nicht selbst bereinigen kann. In diesem Fall ist es üblich, dass die Versicherung eine Trocknungsfirma schickt. Diese Firmen entfernen die Feuchtigkeit aus den Wohnräumen und vermeiden dadurch weitere Schäden am Inventar, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Allerdings wird die Versicherung vorab genau prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme übernommen werden.
Normalerweise werden von der Versicherung die Kosten für beschädigte Gegenstände ersetzt. Für solch einen Fall ist es immer hilfreich, wenn man die Kaufbelege für teure Gegenstände aufbewahrt hat, dann verläuft die Abwicklung meistens ohne Probleme und zügig. Sind die entsprechenden Belege nicht mehr vorhanden, können auch Angaben zum jeweiligen Modell und Hersteller gemacht werden.
Manchmal ist es dem Versicherungsnehmer nicht zuzumuten, weiterhin in der Wohnung zu bleiben. Dann können auch Kosten für die Unterbringung erstattet werden, falls auf ein anderes Objekt oder ein Hotel ausgewichen werden muss. In diesem Fall müssen Beweisfotos sowie Hotelrechnung oder Mietvertrag eingereicht werden. Um Wasser und Feuchtigkeit loszuwerden, sind teilweise viele Arbeitsstunden nötig, auch diese werden von der Versicherung bezahlt.
Wohnungseigentümer aufgepasst: Im Rahmen der Hausratversicherung sind wasserführende Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, so verlangt es die Versicherung. Wurde diese Vorgabe nicht erfüllt, kann es durchaus Probleme bei der Schadensregulierung geben.
Diese Wasserschäden werden von der Hausratversicherung abgedeckt
Eine Hausratversicherung deckt im Fall eines Leitungswasserschadens zahlreiche Schäden ab, welche durch die folgenden Ursachen entstanden sind. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und nicht um garantierte Ansprüche. Welche Schäden im Einzelfall reguliert werden, liegt immer im Ermessen des Versicherungsunternehmens.
Im Normalfall sind die folgenden Schäden versichert:
- Wasserschäden durch Geschirrspülmaschine oder Waschmaschine
- Rohrbrüche
- Undichtigkeiten an Wärmepumpen und Heizungsanlagen
- Schadhaftes Aquarium oder Wasserbett
- Ausdehnung des Wasserschadens auf andere Wohnungen
- Naturkatastrophen (hängt vom Vertrag ab)
Die folgenden Schäden sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt:
- Schäden in der Wohnung, die nicht die Einrichtung betreffen (zuständig ist dann Wohngebäudeversicherung des Eigentümers)
- Schäden durch Nässe (zum Beispiel Regen dringt durch offenes Fenster ein)
- Wasserschäden außerhalb des Gebäudes
Folgende Grafik veranschaulicht noch einmal schön, wie man bei einem Wasserschaden vorgehen sollte.
7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Interessant, dass man bei einem Rohrbruch die Schäden per Foto festhalten soll. Ich denke ich werde das im Hinterkopf behalten. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich im Ernstfall wirklich daran denke.
Danke für die Tipps zum Wasserschaden. Mein Nachbar hatte letzten Monat einen Wassersschaden. Gott sei Dank, hat der Wasserschaden-Notdienst ihm schnell weitergehofen. Gut zu wissen, dass der Schaden durch die Versicherung reguliert werden sollte.
Bei uns gab es gestern einen Rohrbruch im Badezimmer. Die Sofortmaßnahmen wie das Wasser abzustellen haben wir sofort gemacht, heute war auch schon der Klempner da. Allerdings war ich unsicher, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommen muss.Gut zu wissen, dass die Hausratversicherung in diesem Fall zuständig ist und wir dazu auch unbedingt auch Bilder brauchen.
Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Wasserschaden. Es gab eine Überschwemmung und sie beschädigte seinen Keller. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.
Kürzlich stand unser Keller unter Wasser. Es gibt dort mehrere Waschmaschinen. Ich habe versucht, das Leck zu orten. An unserer Armatur war es nass, der Schaden also vermutlich bei unserer Maschine aufgetreten. Die Leitungen waren schon alt und von eher billigen Qualität. Die Verwaltung war nicht zu erreichen, wir haben, die Maschine bis zur Reparatur erstmal aus gelassen. Danke für Ihre Checkliste. Die kann einem im Notfall super helfen, wenn man nicht mehr klar denken kann vor Panik.
Nachbaren hatten einen Rohrbruch im Badezimmer, so ist es zu großen Schaden im Haus gekommen. Hausratversicherung kann es bezahlen, was mich freut. Ich suche professionelle Hilfe für sie. Danke für Info!
Vielen Dank für den Tipp zuerst den Hauptwasserhahn zu verschließen und gleich alles zu dokumentieren. Vorgestern musste ich dann den Installateur Notdienst rufen. Dank Ihnen weiß ich, dass die Hausratversicherung den Schaden übernimmt.