Marder im Haus bekämpfen

Der Marder ist ein kleines und kaum katzengroßes Raubtier, welches im Allgemeinen als Kulturfolger gilt und sich sehr gern in der unmittelbaren Nähe des Menschen sowie in seinen Behausungen aufhält und dabei auch von der Anwesenheit und den Hinterlassenschaften des Menschen profitiert.

Gern lebt der Marder in seinen unterschiedlichsten Arten daher in Stallungen und auf Dachböden, wo er auch entsprechende Schäden anrichten kann. So wird der Marder beispielsweise vorzugsweise dem in einem Haushalt möglicherweise durch die Bewohner gehaltenen Geflügel gefährlich, welches er tötet und verzehrt.

Nachts hört man, zum Beispiel von Dachböden oder von unbewohnten Abseiten eines Gebäudes her, das Poltern und unheimliche Fauchen des Marders, welches zu einer empfindlichen Störung der Nachtruhe beitragen kann.

Gehasst und verfolgt wird der Marder jedoch auch, weil er auf Dachböden und Abstellkammern uriniert und dort auch seine Notdurft verrichtet, die an ihrer charakteristischen Form zu erkennen ist. Besonders berüchtigt ist jedoch die Vorliebe des Marders für Kabel, die sich in den Motorräumen der Kraftfahrzeuge befinden. Diese werden gern benagt und auch komplett durchbissen. Infolge dieses auch in den größeren Städten mittlerweile vergleichsweise häufig anzutreffenden Marderschadens kommt es dann regelmäßig zum teuren Totalausfall des betreffenden Kraftfahrzeugs.

Doch wie ist es letztendlich möglich, den Marder im Haus bekämpfen zu können.

Den Marder im Haus bekämpfen? Rechtliches dazu

Marder richtig bekämpfen
Foto: maxmann | pixabay.com

Grundsätzlich gilt auch der heute unter uns lebende Marder als ein jagdbares Wild. Damit unterliegt er letztendlich den Jagdgesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern.

Generell gilt für jedwede Art von jagdbarem Wild, dass es nur durch einen Jagdausübungsberechtigten in seinem entsprechenden Revier fach- und waidgerecht, also ohne die Zufügung von vermeidbarem Schmerz und Leid, schnell und effektiv getötet werden kann.

In der Praxis bedeutet dies eigentlich, dass auch der Marder im Grunde genommen nur durch den sachkundigen Jäger in seinem betreffenden Revier unter Anwendung de dafür jagdrechtlich zulässigen Mittel und Methoden, wie zum Beispiel dem Schrotschuss oder durch das Aufstellen entsprechende Fallen, verjagt und getötet werden dürfte.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Marder, de auf dem Dachboden eines Wohnhauses sein Heim gefunden hat und was hat mit dem Marder zu geschehen, der in einer Großstadt zu Hause ist? Hierfür lassen die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer gewisse Ausnahmen zu. In einzelnen Bundesländern ist nämlich auch der jeweilige Haus- und Immobilienbesitzer, auf dessen Anwesen sich ein solcher Marder verirrt haben könnte, dazu befugt, Marder im Haus bekämpfen und unter Umständen dabei sogar auch töten zu dürfen.

In welchen einzelnen der Bundesländer dieses Marder im Haus bekämpfen und gegebenenfalls dabei sogar auch eigenhändige Töten des Marders gesetzlich möglich ist, ist den einzelnen Jagdgesetzen der betreffenden Bundesländer und ihrer jeweiligen Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.

Ist beim Marder im Haus bekämpfen die Tötung eines solchen Tieres durch den Hausbesitzer grundsätzlich möglich und gesetzlich sanktioniert worden, so hat diese generell sach- und fachkundig zu erfolgen, was die Vermeidung von unnötigem und langem Leiden zwingend beinhaltet. Ein kräftiger Schlag mit einem dicken Knüppel auf den Kopf und ein anschließender Stich mit einem ausreichend langen Messer in die Herzgegend dürften wohl dieser Forderung am ehesten entsprechen, da doch die Anwendung von Schusswaffen, wie sie zum Beispiel die hervorragend zur Marderbekämpfung geeigneten Schrotflinten oder Kleinkalibergewehre darstellen würden, innerhalb von Wohngebäuden und Wohngebieten gesetzlich verboten ist.

Doch den Marder im Haus bekämpfen, das muss nicht zwingend in seine Tötung einmünden.

Den Marder im Haus bekämpfen durch das Aufstellen von Lebendfallen

Eine Alternative beim Marder im Haus bekämpfen, die sich gegenüber der Tötung des Tieres ergibt, ist üblicherweise auch das Aufstellen von sogenannten Lebendfallen, in denen die Tiere lebend gefangen werden können, wie es der Name dieser Einrichtung bereits schon verrät.

Hierbei handelt es sich um lange und kastenförmige Holzgebilde, die in ihrem Inneren mit einer Art von Wippe ausgestattet worden sind. Zusätzlich können sie allerdings dann auch noch mit entsprechenden Lockstoffen bestückt werden, um den Marder dadurch letztendlich zu veranlassen, die Falle zu betreten.

Das Aufstellen einer solchen Lebendfalle für Marder sollte jedoch auch in Privatgebäuden ganz ausschließlich nur durch einen ausgebildeten Jäger erfolgen, welche das Tier dann auch der Falle entnimmt. Auch für die Fallenjagd, zu der auch das Aufstellen solcher Lebendfallen für Marder in Privatgebäuden gehört, gelten nämlich strenge Regelungen des Gesetzgebers im Kontext des jeweiligen Jagdgesetzes und des allgemeinen Tierschutzes. Um nämlich ein sinnloses Leiden des gefangenen Marders in der aufgestellten Lebendfalle wirksam gleich von vornherein verhindern und ausschließen zu können, schreibt der Gesetzgeber vor, dass eine solche aufgestellte Lebendfalle für Marder zwingend regelmäßig und auch untertägig kontrolliert werden muss.

Wer also einen Marder auf seinem Grundstück oder gar in seinem Gebäude weiß oder zumindest wähnt, der sollte sich an einen bekannten oder befreundete Jäger wenden, damit dieser dann gegebenenfalls für die Aufstellung und die regelmäßige Kontrolle der Lebendfalle für Marder Sorge tragen kann.

Den Marder im Haus bekämpfen durch Lärm, Verstänkern oder durch Ultraschall

Marder hassen im Allgemeinen Lärm und sind recht scheue Tiere. Wo also regelmäßig großer Lärm produziert wird, dort wird ein Marder auch nicht lange verweilen. Durch das Aufhängen von Lärm verursachenden Windspielen auf Dachböden kann es dem Marder zum Beispiel schnell verleidet werden, ein Wohnhaus betreten zu wollen, geschweige denn, sich womöglich dann sogar darin aufhalten zu wollen.

Ähnliche Erfolge wurden in der Praxis bereits auch mit bestimmten Arten von Geruchsstoffen erzielt, die im Handel eingekauft und dann auf Dachböden und in Scheunen ausgebracht werden können, wo sie für den Marder unangenehm wirken und in dazu veranlassen, diese Orte tunlichst zu meiden. Der Jäger nennt diesen Vorgang auch das Verstänkern von Örtlichkeiten. Die Wirksamkeit ist jedoch, wie auch beim Lärm, nicht durchweg gegeben und dabei auch noch zusätzlich von Tier zu Tier höchst unterschiedlich.

Der sogenannte Marderschreck stellt dann schließlich eine weitere Option zur Vertreibung des Marders aus Gebäuden dar. Hierbei handelt es sich um ein handelsübliches Gerät, welches auf die kontinuierliche Produktion von Lärm und von Geräuschen im Ultraschallbereich setzt, welche den Marder verstören, verunsichern und zur Meidung der betreffenden Örtlichkeiten veranlassen sollen.

Hier erfahren Sie mehr über Ultraschall Schädlingsbekämpfer.

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