Wärmepumpe: Welche Möglichkeiten und Förderungen gibt es?

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Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung deutlich mehr als eine Gasheizung, wird aber staatlich stärker gefördert als jede andere Heizung. Der größte Fehler ist, den Vertrag vor dem Antrag zu unterschreiben – dann ist die Förderung in vielen Fällen verloren. Wer die Reihenfolge einhält und die Boni kennt, kann einen erheblichen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Warum eine Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe holt Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Aus 1 kWh Strom werden je nach Anlage und Haus etwa 3 bis 4,5 kWh Wärme. Sie verbrennt nichts vor Ort, braucht keinen Schornstein und keinen Tank und lässt sich mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Wie sie funktioniert und was sie im Betrieb kostet, steht bei Luftwärmepumpen und im Kostenvergleich mit anderen Heizsystemen.
Die Heizungsförderung der KfW
Für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden läuft die Förderung seit 2024 als Zuschuss über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nach den zuletzt geltenden Regeln setzt sich der Zuschuss aus Bausteinen zusammen:
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten, für alle Antragsteller. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung. |
| Einkommensbonus | 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. |
| Effizienzbonus | 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle. |
Die Boni sind zusammen auf 70 % gedeckelt. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 30.000 Euro, die maximale Förderung liegt damit bei 21.000 Euro. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben dem Gerät auch Einbau, Demontage der alten Heizung, notwendige Umbauten am Heizsystem wie größere Heizkörper und die Fachplanung.
Der Ergänzungskredit
Zusätzlich bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für Heizung und andere Sanierungsmaßnahmen. Für Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze war der Zins zuletzt zusätzlich verbilligt. Der Kredit kann mit dem Zuschuss kombiniert werden und deckt den Eigenanteil.
Förderung für die Gebäudehülle
Wer gleichzeitig dämmt oder Fenster tauscht, beantragt dafür eine eigene Förderung beim BAFA, zuletzt 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %. Eine gute Dämmung macht die Wärmepumpe effizienter, weil sie mit niedrigerer Vorlauftemperatur auskommt. Einen Einstieg bietet der Beitrag Wärmedämmung angehen. Für die Sanierung eines ganzen Hauses zum Effizienzhaus gibt es eigene Kredite mit Tilgungszuschuss.
Die Reihenfolge beim Antrag
- Angebot eines Fachbetriebs einholen.
- Liefer- und Leistungsvertrag abschließen – mit Bedingung. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, dass er nur bei Förderzusage gilt. Ein Vertrag ohne diese Klausel vor dem Antrag schließt die Förderung aus.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen, bevor mit dem Einbau begonnen wird.
- Förderzusage abwarten, dann Einbau.
- Nachweis einreichen mit Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung, anschließend Auszahlung.
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden, der Einbau nicht.
Technische Anforderungen
Gefördert werden nur Wärmepumpen, die bestimmte Effizienzwerte erreichen und auf der Liste der förderfähigen Geräte stehen. Außerdem verlangt die Förderung meist einen hydraulischen Abgleich und eine Mindest-Jahresarbeitszahl, die der Fachbetrieb rechnerisch nachweist. Bei Luftwärmepumpen gelten zudem Grenzwerte für die Geräuschemission, die aktuelle Geräte in der Regel einhalten.
Steuerbonus als Alternative
Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer die Kosten über die Steuerermäßigung für energetische Sanierung geltend machen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 Euro je Objekt. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Für die meisten ist der Zuschuss günstiger, vor allem mit Boni. Wer keine Anträge stellen will oder den Einbau schon begonnen hat, fährt mit dem Steuerweg besser als mit gar nichts.
Regionale Programme
Viele Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke fördern zusätzlich, etwa mit Zuschüssen für Wärmepumpen, Photovoltaik oder Energieberatung. Diese Programme lassen sich oft mit der Bundesförderung kombinieren, manchmal nicht. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale, beim örtlichen Energieversorger oder der Kommune nach. Einige Stromanbieter bieten zudem vergünstigte Wärmepumpentarife.
Förderung ändert sich laufend
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst, gekürzt oder neu aufgelegt, oft mit kurzer Vorwarnung. Die genannten Sätze entsprechen dem zuletzt bekannten Stand. Prüfen Sie vor dem Vertragsabschluss die aktuellen Bedingungen direkt bei KfW und BAFA; ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste kennt den Stand und hilft beim Antrag. Mehr zur Finanzierung bei Finanzierung der Sanierung.
Häufige Fragen
Bekommen auch Vermieter Förderung?
Ja, die Grundförderung von 30 % und den Effizienzbonus. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.
Gibt es Förderung im Neubau?
Die Heizungsförderung ist für Bestandsgebäude gedacht. Im Neubau gibt es eigene Kreditprogramme für besonders effiziente Häuser.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach Einreichen der Nachweise meist einige Wochen, bei vielen Anträgen länger. Planen Sie die Vorfinanzierung ein.



