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Heimwerker-Berater

Große Gartengeräte mieten oder kaufen?

Gartenvon Christoph4 Min. · 10 Abschnitte
Große Gartengeräte mieten oder kaufen?
Inhalt10 Abschnitte
  1. Die Grundrechnung
  2. Was fürs Kaufen spricht
  3. Was fürs Mieten spricht
  4. Welche Geräte typischerweise gemietet werden
  5. Wo man mietet
  6. Das Gerät vor der Übernahme prüfen
  7. Transport nicht vergessen
  8. Leihen unter Nachbarn
  9. Mischformen
  10. Häufige Fragen

Große Gartengeräte wie Häcksler, Motorhacke oder Rüttelplatte werden in vielen Gärten ein oder zwei Tage im Jahr gebraucht und stehen den Rest der Zeit im Weg. Ob sich der Kauf lohnt, ist eine einfache Rechnung – die meisten stellen sie nur nicht an, sondern kaufen aus dem Bauch heraus.

Die Grundrechnung

Nehmen Sie den Mietpreis pro Tag, multiplizieren Sie ihn mit der Zahl der Einsatztage pro Jahr und rechnen Sie das über fünf Jahre hoch. Liegt das Ergebnis deutlich unter dem Kaufpreis plus Wartung, ist Mieten günstiger. Ein Beispiel: Ein Benzin-Vertikutierer kostet im Verleih grob 30 bis 50 Euro am Tag. Bei einem Einsatz pro Jahr sind das in fünf Jahren höchstens 250 Euro. Einen vergleichbaren Rasenvertikutierer zu kaufen kostet mehr, dazu kommen Ölwechsel, Messer und Lagerplatz. Wer nur einmal im Jahr vertikutiert, mietet günstiger.

Was fürs Kaufen spricht

  • Häufige Nutzung. Ab etwa drei bis vier Einsätzen pro Jahr kippt die Rechnung oft zugunsten des Kaufs.
  • Spontanität. Das eigene Gerät ist da, wenn das Wetter passt. Leihgeräte sind im Frühjahr oft ausgebucht.
  • Kleine Geräte. Ein Elektrohäcksler für den Hausgarten kostet wenig und passt in den Schuppen.
  • Transport. Wer keinen Anhänger hat, spart sich das Abholen.

Was fürs Mieten spricht

  • Seltene Arbeiten. Fräsen eines neuen Beetes, Verdichten des Unterbaus für die Terrasse, Aushub für einen Teich.
  • Leistung. Leihgeräte sind oft Profimaschinen, die deutlich mehr schaffen als Hobbygeräte.
  • Keine Wartung. Ölwechsel, Messer, Reparaturen und Winterlager erledigt der Verleiher.
  • Kein Lagerplatz. Ein Rüttler oder eine Motorhacke braucht Platz, den viele nicht haben.

Welche Geräte typischerweise gemietet werden

GerätTypischer EinsatzTagesmiete grob
Vertikutierer (Benzin)Rasen im Frühjahr30–50 Euro
Häcksler (Benzin)Obstbaum- und Heckenschnitt40–80 Euro
Gartenfräse, Motorhackeneues Beet, Rasenneuanlage40–70 Euro
RüttelplatteUnterbau für Pflaster und Terrasse40–70 Euro
MinibaggerAushub, Pool, Teich, Leitungenab rund 100 Euro

Die Preise schwanken regional und je nach Anbieter; Wochenendtarife sind oft günstiger als zwei einzelne Tage. Welcher Häcksler sich bei eigenem Kauf eignet, steht beim Gartenhäcksler, für die Bodenbearbeitung bei der Gartenfräse.

Wo man mietet

Baumärkte haben oft einen Mietpark mit den gängigen Geräten und günstigen Tagespreisen. Baumaschinen- und Geräteverleiher bieten größere Maschinen, fachliche Einweisung und teils Lieferung. Landmaschinenhändler vermieten manchmal Vorführgeräte. Reservieren Sie im Frühjahr rechtzeitig, denn Vertikutierer und Fräsen sind an sonnigen Wochenenden im April schnell weg.

Das Gerät vor der Übernahme prüfen

  1. Sichtprüfung. Schutzabdeckungen vollständig, keine Risse, Kabel und Stecker unbeschädigt.
  2. Probelauf. Das Gerät vor Ort starten lassen. Springt es nicht an, gehört das nicht zu Ihrem Risiko.
  3. Vorschäden dokumentieren. Fotos mit Datum und eine Notiz im Mietvertrag.
  4. Einweisung einfordern. Gerade bei Fräsen und Häckslern ist die Bedienung nicht selbsterklärend.
  5. Kraftstoff klären. Voll zurück oder nach Verbrauch abgerechnet.

Fragen Sie nach einer Haftungsbeschränkung. Viele Verleiher bieten gegen Aufpreis eine Versicherung an, die den Selbstbehalt bei Schäden begrenzt.

Transport nicht vergessen

Ein Benzinhäcksler wiegt oft über 50 kg, eine Rüttelplatte mehr als 80, ein Minibagger über eine Tonne. Für kleinere Geräte reicht ein Pkw-Anhänger mit Rampe, den viele Verleiher ebenfalls vermieten. Achten Sie auf die zulässige Stützlast und das Gesamtgewicht, und sichern Sie das Gerät mit Spanngurten. Für schwere Maschinen lohnt sich die Lieferung durch den Verleiher.

Leihen unter Nachbarn

Viele Geräte werden in der Nachbarschaft verliehen oder gemeinsam gekauft. Das ist sinnvoll, braucht aber klare Absprachen. Beim unentgeltlichen Verleihen gilt das Leihrecht des BGB: Der Entleiher muss das Gerät in dem Zustand zurückgeben, in dem er es bekommen hat, normale Abnutzung ausgenommen. Wer ein Gerät kaputt macht, haftet in der Regel dafür. Bei gemeinsamem Kauf sollten Sie vorher festlegen, wer wartet, wo das Gerät steht und wie Reparaturkosten geteilt werden.

Mischformen

Nicht jede Entscheidung ist schwarz oder weiß. Man kann kleine, oft genutzte Geräte kaufen und große, seltene mieten. Man kann sich mit Nachbarn ein Gerät teilen. Oder man beauftragt für einmalige Arbeiten wie das Fräsen eines neuen Rasens einen Gartenbaubetrieb, der mit eigenen Maschinen kommt. Das ist teurer als Mieten, spart aber Transport und Arbeit.

Häufige Fragen

Muss ich ein Leihgerät gereinigt zurückgeben?

Meist ja. Grob verschmutzte Geräte werden oft mit einer Reinigungspauschale berechnet. Das steht in den Mietbedingungen.

Brauche ich einen Führerschein für den Minibagger?

Auf dem eigenen Grundstück nicht. Für den Transport auf öffentlichen Straßen gelten die normalen Regeln für Anhänger und Gesamtgewicht.

Lohnt sich ein gebrauchtes Gerät?

Oft ja, besonders bei robusten Benzingeräten, die Verleiher nach einigen Jahren ausmustern. Lassen Sie sich das Gerät vorführen, fragen Sie nach Wartungsnachweisen und prüfen Sie, ob Ersatzteile wie Messer und Riemen noch erhältlich sind. Ein günstiges Gerät, für das es keine Teile mehr gibt, ist ein teures Gerät.

Was ist, wenn es am Miettag regnet?

Viele Verleiher tauschen oder verschieben bei rechtzeitiger Absage kostenlos. Fragen Sie das bei der Reservierung.

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