Große Gartengeräte mieten oder kaufen?

Große Gartengeräte mieten oder kaufen?

Zu den großen Gartengeräten gehören beispielsweise Rasenmäher oder Rasentraktoren, Vertikutierer, Gartenschredder, Häcksler, Holzspalter, Astkettensägen, Laubbläser, Rasenfräsen und anderes mehr. Jeder Gärtner kennt das Problem: Benötigt er ein solches Gerät, so stellt sich jedes Mal sofort die Frage, ob es besser ist, das entsprechende Equipment einfach im nächsten Baumarkt zu mieten oder es gleich dort zu kaufen. Beides hat durchaus sein Für und Wider, wobei die finale Entscheidung dann nicht nur vom jeweils disponiblen Budget, sondern auch von den individuellen Bedingungen und Gegebenheiten und von der Häufigkeit des Gebrauchs des betreffenden Gerätes abhängig ist.

Grundsätzliche Überlegungen

RasenmaeherFür den Gartenbesitzer erweist die Anschaffung eines großen Gartengerätes nicht immer als grundsätzlich sinnvoll, so dass als Alternative die Überlegung sinnvoll erscheint, das entsprechende Gerät für die Dauer des Bedarfs anzumieten. Wenig sinnvoll ist es für den Gartenbesitzer, ein großes Gartengerät zu kaufen, sofern er bereits beim Kauf absehen kann, dass er das Gerät nur sehr wenig im Garten nutzen wird.

Auch all jene großen Gartengeräte, welche erfahrungsgemäß nur ein einziges Mal während der gesamten Gartensaison durch den Gärtner benötigt werden, sollten besser gemietet und nicht gekauft werden. In diese Rubrik fällt zum Beispiel der Laubbläser, der nur im Herbst und während der Zeit des Laubfalls zum Einsatz kommen kann.

Wo anmieten?

Hat sich der Gartenbesitzer aus den eingangs geschilderten Überlegungen heraus dazu entschlossen, ein nur zeitweise benötigtes großes Gartengerät anzumieten, anstatt es zu kaufen, so bieten sich ihm wiederum mehrere unterschiedliche Möglichkeiten, um das Gerät nutzen zu können.

Es ist nämlich zwischen einem gewerblichen Geräteverleih und dem privaten und meist unentgeltlichen Ausleih großer Gartengeräte unter Gartenfreunden auch in juristischer Hinsicht deutlich zu unterscheiden.

Der gewerbliche Verleiher großer Gartengeräte verleiht die Geräte üblicherweise, um seine finanzielle Existenz aus dem Verleih zu bestreiten. Dies hat die Konsequenz, dass die ausgeliehenen großen Gartengeräte auch gegen einen Defekt in der Regel ausreichend versichert sind.

Beim privaten Verleih liegt die Haftung für die einwandfreie Rückgabe des geliehenen großen Gartengerätes jedoch in jedem Falle zu 100 % beim ausleihenden Gartenfreund.

Der gewerbliche Verleih großer Gartengeräte

Große Gartengeräte kann der Gärtner oder Gartenfreund meist problemlos bei Gartenfachmärkten oder auch bei Gartenbaubetrieben in seiner näheren Umgebung gegen Entgeltzahlung ausleihen. Auch im Internet ist es heute relativ unkonventionell und auch kurzfristig möglich, große Gartengeräte überregional auszuleihen und zu mieten.

Zuerst sollte der Gartenfreund jedoch beim Vermieter erfragen, zu welchen Konditionen und Kosten die großen Gartengeräte jeweils angemietet werden können. Konkrete Absprachen hinsichtlich der Gestaltung der Mietzeit und des Transports sind bei großen Gartengeräten, wie sie beispielsweise ein Holzspalter darstellt, nämlich stets ganz besonders wichtig.

Der private Austausch großer Gartengeräte

Basis des privaten Austausches großer Gartengeräte untereinander ist meist das gewachsene Vertrauensverhältnis der betreffenden Gartenfreunde, die schließlich auch ein gemeinsames Hobby teilen.

Dennoch ist beim privaten Ausleih großer Gartengeräte nicht nur die Rückgabe des Objektes im möglichst einwandfreien Zustand entscheidend dafür, um möglichst Ärger vermeiden zu können.

Anzuraten ist daher den betroffenen Gartenfreunden, beim privaten Ausleih großer Gartengeräte möglichst auch wichtige Details wie den exakten Zeitraum des Verleihs und eine mögliche Unkostenvergütung für die Abnutzung des Sägeblatts oder den jeweiligen Benzinverbrauch, möglichst eindeutig zu definieren und im Idealfalle auch noch zusätzlich schriftlich fest zu halten und gegenseitig zu unterzeichnen.

Große Geräte vorher prüfen

Wichtig ist es für den Gartenfreund, welcher sich ein großes Gartengerät ausleiht, dieses noch im Beisein des Verleihers möglichst gründlich zu überprüfen und etwaige Schäden oder Mängel in einem Übergabe-/Übernahme-Protokoll zu fixieren. Schwierig gestaltet sich ein solches Unterfangen jedoch stets beim Ausleih eines großen Gartengerätes im Internet. Kommt dies nämlich beim ausleihenden Gartenfreund bereits defekt an, so befindet dieser sich stets in der ärgerlichen Nachweispflicht, den entsprechenden Schaden nicht selbst verursacht zu haben.

 

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