Namhafte und weltweit renommierte Markenhersteller, wie zum Beispiel Würth und Maxiflex haben sich heute unter anderem auch auf die Herstellung und Vermarktung von sogenannten Montagehandschuhen spezialisiert und konzentriert.
Hierbei steht dann natürlich für den handwerklichen Laien zunächst erst einmal die wesentliche Frage im Raum, worum es sich bei den Montagehandschuhen dann letztendlich handelt und wodurch sich diese dann letztendlich von anderen konventionellen Arten von Arbeitshandschuhen unterscheiden, wie sie üblicher Weise durch Handwerker oder auch durch Arbeiter auf den Baustellen und nicht zuletzt dann auch durch Privatpersonen, zum Beispiel bei der Gartenarbeit, getragen und verwendet werden können.
Montagehandschuhe sind ein wesentlicher Teil der Arbeitsschutzausrüstung
Wird auf professionellen und voll gewerblichen Arten von Baustellen oder auch in Werkstoffen hantiert, so schreibt der bundesdeutsche Gesetzgeber hierfür regelmäßig eine ganz bestimmte Art und Weise der Arbeitsschutzausrüstung vor, zu welcher auch die hier zu besprechenden und vorzustellenden Montagehandschuhe gehören können.
Schlosser und Metallbauer, aber auch andere Arten von Gewerken und von handwerklichen oder auch von industriellen Spezialisierungsrichtungen, können sich bei der Montage vorgefertigter Bauteile und Werkstücke zum Beispiel an scharfen metallischen Kanten die Hände verletzen oder ich auch Splitter einziehen.
Das Tragen von sogenannte Montagehandschuhen stellt daher bei der Vor- und Endmontage von bestimmten Produkten ein ebenso notwendiges Mittel zum Schutz der Gesundheit des betreffenden Arbeitnehmers dar, wie auch das Tragen der Schutzschuhe, eines Schutzhelms oder einer Schutzbrille und der betreffenden Einrichtungen zum Gehörschutz (siehe zum Beispiel Kapselgehörschutz).
Für ganz spezielle Arten von Montagetätigkeiten kann das Tragen solcher Montagehandschuhe sogar ganz explizit durch Einrichtungen wie die Berufsgenossenschaft oder andere Träger des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes verbindlich vorgeschrieben und letztendlich dann auch bezüglich seiner praktischen Umsetzung im Betrieb kontrolliert werden.
Spätestens immer dann, wenn es zu Arbeitsunfällen kommt, die auf das Fehlen oder auch auf Mängel in der jeweils durch den betroffenen Arbeitnehmer vor dem Unfallereignis getragenen Schutzausrüstung begründet sind, können fehlende oder mangelhafte Arten von Montagehandschuhen dann sogar im Extremfall auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Montagehandschuhe können also von Fall zu Fall ein recht wesentlicher Bestandteil der täglich am Arbeitsplatz zu tragenden sogenannten Persönlichen Schutzausrüstung, kurz auch als PSA bezeichnet, markieren.
Sowohl der einzelne Arbeitnehmer, wie auch der Arbeitgeber, der ihn jeweils beschäftigt, tun grundsätzlich gut daran, nicht nur auf das Vorhandensein der Montagehandschuhe und auf das Tragen dieser Schutzausrüstung am Arbeitsplatz zu achten Ebenso wesentlich ist es, täglich den Zustand der zu tragenden Montagehandschuhe zu kontrollieren und zu überprüfen, damit diese nicht infolge von Verschleißerscheinung wirkungslos werden, sondern stets einen wirksamen Schutzmechanismus für den betreffenden Arbeitnehmer repräsentieren können.
Wer legt eigentlich fest, ob und wann Montagehandschuhe durch einen Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz getragen werden müssen?
Für jeden industriellen oder auch handwerkliche Arbeitsplatz, der heute durch fest angestellte Arbeitnehmer oder auch durch Zeitarbeiter, beziehungsweise alternativ durch Praktikanten oder durch freiberuflich tätige Honorarkräfte besetzt werden kann, ist zunächst erst einmal durch eine entsprechend geschulte Fachkraft für Arbeitssicherheit eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung hat die damit durch den Arbeitgeber beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuschätzen, ob und inwieweit die Hände des jeweiligen Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch entsprechende Arten von unterschiedlichen Einwirkungen einer konkreten Gefährdung ausgesetzt werden können.
Ist die der Fall, so hat die Fachkraft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dem zuständigen Unternehmer und Arbeitgeber geeignete Schutzmechanismen vorzuschlagen und deren Handling zu organisieren. Hierbei ist es dann am Ende der Analyse der Gefährdungen des betreffenden Arbeitsplatzes durchaus üblich, dass zum Beispiel auch das Tragen der hier vorzustellenden Montagehandschuhe als wirksamer Schutzmechanismus für die Hände des Arbeiters nicht nur empfohlen, sondern verbindlich festgeschrieben werden kann.
Das Tagen de Montagehandschuhe ist dann für jeden an dem einzelnen Arbeitsplatz eingesetzten Arbeitnehmer verbindlich und verpflichtend.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift zum Tragen von Montagehandschuhen am Arbeitsplatz stellen Verstöße gegen den Betrieblichen Arbeitsschutz, beziehungsweise gegen das Verhalten am Arbeitsplatz oder die Betriebsordnung dar und ziehen stets entsprechende disziplinarische Konsequenzen für den einzelnen Arbeitnehmer dar.
Wer ist für die Beschaffung der Montagehandschuhe zuständig?
Als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung, kurz und bündig ach als PSA bezeichnet, werden die Montagehandschuhe dem Arbeitnehmer, welcher sie zwingend zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten im Betrieb benötigt, in der Regel durch den Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Auch bei Leiharbeitern, die nur temporär und von Fall zu Fall im Rahmen der rechtlichen Höchstüberlassungsdauer in einem solchen Betrieb beschäftigt und tätig sein können, ist es längst allgemein üblich, dass der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, die Montagehandschuhe dem Leiharbeiter kostenlos als wesentlichen Teil seiner PSA beschafft und dann anschließend kostenfrei zur Nutzung und Verwendung überlässt, da er ohne dieses Utensil nicht im Betrieb des Entleihers tätig werden dürfte.
Lediglich bei einem freiberuflich tätigen Schlosser, Metallbauer oder sonstigem Monteur, zählt das Beschaffen und das Überprüfen nicht zu den Grundpflichten des jeweiligen Auftraggebers.
Hier ist der Freiberufler dann schließlich selbst gehalten, sich seine ordnungsgemäßen Montagehandschuhe zu besorgen, um damit dann letztendlich vertragsgemäß beim Auftraggeber tätig werden zu können.
Wie müssen Montagehandschuhe heutzutage beschaffen sein?
Für Montagehandschuhe gibt es heute keine grundsätzlichen und branchenübergreifenden Arten von verbindlichen Vorschriften. Fest steht, dass die Montagehandschuhe jedoch die Hände des Arbeitnehmers vor der in der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes verbindlich fest geschriebenen Gefährdung schützen können müssen.
So dürfen dem betreffenden Arbeiter beim Tragen der Montagehandschuhe keine Schnitt- oder Schnittverletzungen oder anderes mehr beigebracht werden können.
So kann es also von Fall zu Fall durchaus in der Praxis vorkommen, dass solche Arten von Montagehandschuhen durchaus auch einmal ein stabiles Drahtgeflecht enthalten können, um die Finger und die Hände des sie tragenden Arbeiters vor scharfen Kanten wirksam und effektiv schützen zu können.
Wichtig ist es außerdem auch, zu wissen, dass Montagehandschuhe im Allgemeine keine Fäustlinge oder Fausthandschuhe darstellen dürfen.
Montagehandschuhe sind in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ganz explizit stabile und speziell verstärkte Lederhandschuhe, die dem Arbeiter oder auch dem Handwerker die sichere Nutzung und den Gebrauch jedes einzelnen Fingers ermöglichen müssen.
Wie schon der Name und die Produktbezeichnung es auch dem Laien ganz zweifelsfrei verraten und kund tun, so werden Montagehandschuhe nahezu ausschließlich zum Zwecke der Montage von vorgefertigten Komponenten und Bauteilen durch den damit jeweils beauftragten Arbeiter oder auch Handwerker getragen.
Die Montagehandschuhe dürfen dabei dann auch keinesfalls die Beweglichkeit und die Nutzbarkeit der gesamten Hand, wie letztendlich aber auch jedes einzelnen Fingers des Arbeiters, einschränken, beeinträchtigen oder limitieren.
Der Sinn und Zweck des Tragens der hier beschriebenen und vorgestellten Arten von Montagehandschuhen ist und bleibt es daher stets, die Hand und die Finger des Arbeiters oder des Handwerkers, der sie trägt, vor den am Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als wesentlich erkannten Faktoren schützen und bewahren zu können.
Gleichzeitig muss trotz des Tragens der Montagehandschuhe dem Arbeiter oder auch dem Handwerker das Montieren auch recht filigraner Teile oder Komponenten möglich gemacht werden.
Montagehandschuhe können auch durch Mechaniker getragen werden
Montagehandschuhe gibt es heutzutage in einem recht breit dimensionierten und zudem auch recht tief gestaffelten Sortiment und nicht zuletzt dann auch in ganz unterschiedlichen Preisklassen und Kategorien zu kaufen.
Montagehandschuhe bekommt der entsprechend interessierte Arbeiter oder auch Handwerker heute schon im nächsten Baumarkt um die Ecke (Bauhaus, Obi, Toom, Hornbach, Hagebau Baumarkt, Globus…) in unterschiedlichen Arten von Ausführungen zu kaufen.
Aber auch in den digitalen Weiten des modernen Internets (Amazon, eBay, eBay Kleinanzeigen, Lidl.de…) hat sich heutzutage längst ein entsprechend umfangreiches und interessantes Angebot von Montagehandschuhen etablieren können.
Bekannte Montagehandschuhe-Hersteller oder Marken sind unter anderen Maxiflex, Würth, Ansell, Agent25, Alfa, Berner, Biflex, Engelbert-Strauss, Griffy, Hase, Intense, Comfort, Leikaflex, Tegera, Ninja Maxim, Hm Müllner, Ogrifox, Ottinger, Pu, Pewag, Padua, Spider, Stier, Tegera und Uvex.
Interessant ist dabei vor allem auch die Tatsache, dass selbst Monteure heute im Allgemeinen nur vom Tragen solche Arten von Montagehandschuhen profitieren können.
Damit bei diesen speziellen und oftmals dann auch in der Praxis höchst sensiblen Disziplinen die Sensorik der Fingerkuppen nicht durch das Tragen der Montagehandschuhe leiden muss, sind diese hier von Fall zu Fall sogar aus feinem Rindsleder (bzw. Ziegenleder, Nappaleder oder auch Vollleder) ausgeführt worden.
Diese hochpreisigen Arten der Montagehandschuhe gestatten es dem Monteur dann in seiner Werkstatt, beim quasi oftmals auch völlig blinden Hantieren in der Tiefe der Getriebe oder der Motorblöcke, wesentliche und entscheidende technische Details erfühlen und ertasten zu können, die für die Erstellung der endgültigen Diagnose und für dem Entwurf des Kostenvoranschlags entscheidend sind.
Dieses Ertasten und Erfühlen kann durch den Monteur dann im Extremfall sogar durch die feinen rindsledernen Montagehandschuhe hindurch erfolgen, die damit dann praktisch zu einer regelrechten zweiten Haut für den Monteur werden können.
Standardmäßig sind moderne Arten von Montagehandschuhen heute jedoch meist aus unterschiedlich dickem Nylongewebe durch die Hersteller angefertigt und konfektioniert worden.
Wie bereits auch schon eingangs dargestellt worden ist, so kann es von Fall zu Fall sogar erforderlich werden, dass dieses dicke und ohnehin schon recht stabile Nylongewebe der Montagehandschuhe dann außerdem auch noch durch ein zusätzliches spezielles Drahtgewebe oder auch Drahtgeflecht verstärkt werden müssen, wenn zum Beispiel scharfe metallische Kanten zu den üblichen Gefährdungspotenzialen am jeweiligen Arbeitsplatz gehören können.
Das Fazit zu den Montagehandschuhen
Die modernen Arten von ganz unterschiedlichen Montagehandschuhen helfen heute dabei kräftig und effektiv mit, dass die Hände und die Finger der Arbeiter geschützt bleiben und dass diese dann auch möglichst lange die ihnen übertragenen gefährlichen Arbeiten ausführen können, ohne dass Handflächen, Ballen, Handrücken oder gar die Finger dabei in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Nicht zu unterschätzen ist stets auch der Schutzfaktor, den ein solcher Montagehandschuh gegenüber heißen Oberflächen oder gegenüber Ruß und Staub darstellen kann.
Gerade nämlich auch Ruß und Staubpartikel können sich bei regelmäßigem Hantieren mit diesen Stoffen, nachhaltig und tief in die Haut eines Arbeiters oder auch eines Handwerkers hinein fressen und dann dort regelrecht unauslöschliche Spuren hinterlassen, die den Arbeiter zeichnen.