Schutzgasflasche

Schutzgas ist ein spezielles Gas oder Gasgemisch, dessen Aufgabe größtenteils schon aus seiner Bezeichnung hervor geht. Unter anderem kommt Schutzgas nämlich in der Lebensmitteltechnologie zum Einsatz, wo es die Funktion zu erfüllen hat, den Luftsauerstoff, der eine oxidierende Wirkung an der Oberfläche von Lebensmitteln entfalten kann, zu verdrängen.

Weitere Einsatzmöglichkeiten von Schutzgas ergeben sich in der Metallurgie und in der Metalltechnik. Hier dient es zum Beispiel beim Schutzgasschweißen der Verbindung spezieller Metallarten. Auch in der Härtetechnik, beim Stranggießen und in der Elektrotechnik findet Schutzgas heute Verwendung.

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Die Aufbewahrung von Schutzgas

Um Schutzgas aufbewahren und transportieren, beziehungsweise auch zum Schutzgas-Schweißen gezielt und erfolgreich einsetzen zu können, sind spezielle Behältnisse in Gestalt der Gasflasche erforderlich. Die Schutzgasflasche ist ein Druckbehälter, in welchem das Schutzgas unter entsprechend hohem Druck eingelagert oder auch zu seinem Bestimmungsort transportiert werden kann.

Volumina der Schutzgasflaschen

Schutzgas gibt es in unterschiedlichsten Losgrößen und Mengen für verschiedenste Arten von Bedarfen. Demzufolge gibt es auch die unter Druck stehenden Schutzgasflaschen in ganz unterschiedlichen Größenordnungen und Volumina.

Die größte erhältliche Schutzgas-Flasche, die bezogen werden kann, repräsentiert dabei ein Volumen von insgesamt 150 Litern. Es gibt hingegen auch kleinste Schutzgasflaschen, die unter der Bezeichnung als sogenannte Kartuschen bezogen werden können und nur zur einmaligen Verwendung ausgelegt worden sind.

Größere Schutzgasflaschen werden jedoch regelmäßig erneut befüllt, nachdem der Inhalt verbraucht worden ist und gelangen so mehrfach in den Wirtschaftskreislauf.

Warum muss Schutzgas in der Gasflasche aufbewahrt und transportiert werden?

Nur sehr wenige Gase wie zum Beispiel Kohlendioxyd, Acetylen oder auch das Flüssiggas, können heute bereits verflüssigt und dann im flüssigen Aggregatzustand gelagert oder transportiert werden. Alle anderen technischen Gase, darunter zum Beispiel auch das Schutzgas, besitzen einen thermodynamischen Kritischen Punkt, der massiv unterhalb der hierzulande üblichen durchschnittlichen Umgebungstemperatur von jeweils annähernd 20 Grad Celsius angesiedelt ist.

Dies bedeutet, dass sie nur in unter Drücken von bis zu 300 bar stehenden Behältern, nämlich den sogenannten Schutzgasflaschen, aufbewahrt und transportiert werden können.

Das Material der Schutzgasflaschen

Während sogenannte hochreine Gase ausschließlich in Gasflaschen aus Edelstahl oder aus Aluminium aufbewahrt und transportiert werden dürfen, genügt für das zum industriellen Einsatz disponierte einfache Schutzgas eine Schutzgasflasche aus sogenanntem vergütetem Stahl.

Jede Schutzgasflasche ist zur Nutzung ihres Inhalts mit einem speziellen Gasventil versehen worden. Dieses besteht heute aus einem geschmiedeten Metall. In der Regel handelt es sich bei der Schutzgasflasche dabei um das Messing. Die Verwendung und Nutzung von Edelstahl-Ventilen ist bei der Schutzgasflasche extrem selten.

Die Gewindegröße ist bei der Schutzgasflasche unterschiedlich dimensioniert, was dann auch entsprechende Auswirkungen und Konsequenzen für die Größe des Ventils nach zieht. Dieses kann bei der Schutzgasflasche jeweils zwischen 300 g und maximal 600 g wiegen, je nach Flaschengröße und Ausführung.

Schutzgasflaschen besitzen ein konisches Anschlussgewinde für das Ventil in unterschiedlichen Größen. Zur Abdichtung des Flaschenhalses zwischen Schutzgasflasche und Ventil wurden traditionell Hanf, später Blei und heute jedoch ausschließlich eine moderne Kunststoffkapsel genutzt und verwendet.

Lackierung von Schutzgasflaschen

Bis zum Jahre 1950 wurden unter Druck stehende Transportbehälter grundsätzlich auch ohne Lackierung genutzt und verwendet. Heute jedoch ist auch für Schutzgasflaschen eine entsprechende Lackierung allgemein verbindlich vorgeschrieben worden. Diese farblich jeweils charakteristisch ausgeführte Lackierung dient einerseits der optischen Kenntlichmachung des jeweiligen Inhalts eines solchen Druckbehälters, andererseits wird damit auch effektiv ein Rosten verhindert, weshalb die Lackierung auch eine Maßnahme der unmittelbaren Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Verwender und Benutzer von Schutzgas darstellt.

Gasflaschen, die Industriegase enthalten, darunter also auch die Schutzgasflaschen, sind grundsätzlich mit einer staubgrauen Lackierung der RAL-Nummer 7037 zu kennzeichnen.

Überprüfung von Schutzgasflaschen

Als unter Druck stehende Transport- und Lagerungsbehälter, müssen auch sämtliche Arten von Schutzgasflaschen heute mindestens alle 10 Jahre einer vorgeschriebenen Überprüfung durch eine Sichtkontrolle unterzogen werden.

Hierzu wird die jeweilige Schutzgasflasche zunächst erst einmal einer Sichtkontrolle auf mögliche Beschädigungen hin unterzogen. Diese Sichtkontrolle hat dabei sowohl von außen, wie aber auch von innen her zu erfolgen. Im Anschluss an diese vorschriftsmäßig durchgeführte Sichtkontrolle wird die betreffende Schutzgasflasche dann mit Wasser gefüllt, bis in etwa das Anderthalbfache des üblichen Betriebsdrucks erreicht worden ist.

Ist die jeweilige Schutzgasflasche dann getrocknet, so muss anschließend auch das zugehörige Ventil einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.

Verhaltensregeln im Umgang mit Schutzgasflaschen

Als unter Druck stehende Transport- und Lagerungsbehälter bedürfen Schutzgasflaschen stets der Einhaltung bestimmter Normative und Verhaltensregeln, um Gefahr für Leib und Leben oder auch für Sachwerte dadurch abzuwenden.

Da das Ventil grundsätzlich die schwächste Stelle jeder Schutzgasflasche repräsentiert und markiert, ist es stets mit einer besonderen Ventilkappe zu sichern, um ein Abreißen und ein anschließendes unkontrolliertes Ausströmen des Schutzgases oder ein geschoßartiges unkontrolliertes Bewegen des Ventils wirkungsvoll zu verhindern.

Bei Lagerung und vor allem jedoch auch beim Transport erscheint es grundsätzlich angezeigt, auch Schutzgasflaschen gegen die Gefahr des Umkippens durch entsprechende Ketten an der Wand zu sichern.

Schutzgasflaschen dürfen, ganz gleich in welcher Größe, generell nicht geworfen werden. Mit einem Kran sollten Schutzgasflaschen nur dann transportiert werden, sofern sie in einer Palette stehen.

Das Ventil einer Schutzgasflasche darf grundsätzlich niemals mit roher Gewalt geöffnet werden. Hierbei spielt es dann letztendlich auch keine Rolle, ob dazu nun Werkzeuge verwendet oder genutzt werden oder auch nicht.

Ventile sollten bei Schutzgasflaschen stets vollständig geschlossen werden und auch kleiner Leckagen, aus denen Schutzgas unkontrolliert austreten kann, können sich durchaus als gefährlich erweisen. Schutzgasflaschen entweder im Freien oder in einem gut durchlüfteten Raum lagern und aufbewahren.

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