Asbestplatten entsorgen

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Asbestzementplatten liegen auf unzähligen Garagen, Schuppen und Scheunen, oft seit Jahrzehnten. Solange sie unbeschädigt bleiben, geben sie kaum Fasern ab. Gefährlich wird Asbest in dem Moment, in dem man ihn bearbeitet – beim Brechen, Bohren, Sägen, Schleifen oder Abkärchern. Die eingeatmeten Fasern können Jahrzehnte später Asbestose, Lungen- und Rippenfellkrebs auslösen. Deshalb gelten für Abbau und Entsorgung strenge Regeln.
Wo Asbest steckt
In Deutschland ist die Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 verboten. Gebäude, die vorher gebaut oder saniert wurden, können ihn enthalten:
- Wellplatten auf Dächern von Garagen, Scheunen und Carports
- Fassaden- und Dachschindeln aus Faserzement
- Blumenkästen, Lüftungsrohre und Abwasserrohre aus Asbestzement
- Fensterbänke und Brüstungsplatten
- Leichtbauplatten als Brandschutz, Spritzasbest, alte Nachtspeicheröfen
- Bodenbeläge (Floor-Flex-Platten) und bestimmte Kleber
Fest oder schwach gebunden
| Fest gebundener Asbest | Fasern in Zement eingebunden, etwa Wellplatten und Fassadenplatten. Gibt wenig Fasern ab, solange das Material intakt ist. |
| Schwach gebundener Asbest | Lockeres, weiches Material wie Spritzasbest, Leichtbauplatten oder Dichtschnüre. Setzt schon bei geringer Belastung Fasern frei. Nur für Fachbetriebe. |
Dieser Beitrag behandelt fest gebundene Asbestzementplatten. Schwach gebundenen Asbest fassen Sie nicht an. Seine Entfernung ist ausschließlich Sache zugelassener Fachfirmen.
Asbest erkennen
Mit bloßem Auge lässt sich Asbest nicht sicher erkennen. Hinweise sind ein Baujahr vor 1993, graue Faserzementplatten ohne Herstellerangabe „asbestfrei“ und alte Wellplatten auf Nebengebäuden. Sicherheit bringt nur eine Laboranalyse. Eine kleine Probe, im angefeuchteten Zustand entnommen und in einen dichten Beutel gepackt, kostet bei einem Labor meist einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag. Mehr dazu unter Asbest erkennen.

Was verboten ist
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Arbeiten, bei denen Asbestprodukte bearbeitet, überdeckt oder weiterverwendet werden. Dazu gehören insbesondere:
- Abschleifen, Bohren, Sägen, Brechen von Asbestzement
- Reinigen mit Hochdruckreiniger oder Bürste, auch zur Moosentfernung
- Überbauen, Überdecken und Beschichten von Asbestzementdächern
- Wiederverwenden ausgebauter Platten, auch als Unterbau oder Abdeckung
Diese Verbote gelten nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatleute.
Selbst abbauen oder Fachbetrieb?
Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest gilt die Technische Regel TRGS 519. Firmen brauchen dafür einen Sachkundenachweis. Ob und in welchem Umfang Privatpersonen Asbestzementplatten an ihrem eigenen Gebäude selbst abbauen dürfen, wird unterschiedlich ausgelegt, und manche Behörden verlangen eine Anzeige. Fragen Sie vor Beginn bei der unteren Abfall- oder Umweltbehörde nach.
Klar ist: Ein Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 hat die Ausrüstung, kennt die Schutzmaßnahmen und übernimmt die Entsorgung. Für Dächer ist er fast immer die bessere Wahl, denn Asbestzement-Wellplatten sind nicht begehbar. Wer darauf tritt, bricht durch – Abstürze durch solche Dächer enden regelmäßig tödlich.
Wenn Sie kleine Mengen selbst abbauen dürfen
- Schutzausrüstung. Atemschutzmaske FFP3, Einweg-Schutzanzug mit Kapuze, Handschuhe, Schutzbrille.
- Platten anfeuchten. Mit einer Gartenspritze oder einem Faserbindemittel, nie mit dem Hochdruckreiniger.
- Zerstörungsfrei lösen. Schrauben herausdrehen oder Nägel mit einer Zange abkneifen. Nicht brechen, nicht werfen.
- Einzeln abnehmen und abwärts reichen, nicht rutschen lassen.
- Sofort verpacken in zugelassene Plattensäcke oder Big Bags, staubdicht verschließen.
- Aufräumen. Bruchstücke feucht aufnehmen, Staub nie trocken fegen, Anzug und Maske ebenfalls in den Sack.
Verpacken und abgeben
Asbestzement ist gefährlicher Abfall. Er darf nicht in den Hausmüll, nicht in den Bauschuttcontainer und nicht auf den Wertstoffhof ohne Asbestannahme. Für Platten gibt es flache Plattensäcke, die ganze Wellplatten aufnehmen, für Bruchstücke und Kleinteile Big Bags. Die Säcke sind reißfest, staubdicht und mit einem Warnhinweis bedruckt.
Die Abgabe erfolgt an Deponien oder Sammelstellen, die Asbest annehmen, meist nur nach Voranmeldung und gegen Gebühr nach Gewicht. Welche Stelle zuständig ist, sagt die Abfallberatung des Kreises oder der Stadt. Manche Entsorger holen die gefüllten Säcke gegen Aufpreis ab.
Was passiert bei Verstößen
Wer Asbest unsachgemäß entsorgt oder bearbeitet, muss mit Bußgeldern rechnen, bei Gefährdung anderer auch mit strafrechtlichen Folgen. Teurer als das Bußgeld ist oft die Sanierung: Bruchstücke im Garten oder Fasern im Haus zu beseitigen, kostet ein Vielfaches der fachgerechten Entsorgung.
Häufige Fragen
Darf ich Asbestplatten auf der Garage einfach liegen lassen?
Ja, intakte Platten dürfen bleiben. Verboten sind Bearbeiten, Reinigen, Beschichten und Überbauen. Wer das Dach erneuern will, muss die Platten fachgerecht entfernen lassen.
Was kostet die Entsorgung?
Plattensäcke kosten einige zehn Euro das Stück, die Annahme wird nach Gewicht abgerechnet. Für den Abbau durch einen Fachbetrieb hängen die Kosten stark von Fläche, Höhe und Zugänglichkeit ab – holen Sie mehrere Angebote ein.
Reicht eine FFP2-Maske?
Nein. Für Arbeiten mit Asbest verlangen die technischen Regeln mindestens FFP3. Eine einfache Staubmaske schützt nicht.
Muss ich Asbest beim Hausverkauf angeben?
Bekannte Asbestbauteile sollten Sie dem Käufer offen nennen. Wer einen bekannten Mangel verschweigt, riskiert später Schadensersatzforderungen – ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag hilft dann nicht.



