Tragende Wand entfernen – darauf müssen Sie achten

Eine tragende Wand einfach so in Eigenregie zu entfernen, ist heute mit diversen Arten von Risiken verbunden. Im Extremfall kann das Entfernen von einer solchen tragenden Wand dann nämlich am Ende auch ernste Konsequenzen für die jeweilige Statik des betreffenden Gebäudes haben oder sogar zum Einsturz oder zur Unbewohnbarkeit der betreffenden Immobilie führen.

Dennoch ist das Entfernen von sogenannten tragenden Wänden heute in der Praxis überaus beliebt, schafft es doch dem jeweiligen Bewohner die Möglichkeit und die Chance, ansonsten kleine Räumlichkeiten zusammen legen zu können und sie dadurch ganz beträchtlich zu vergrößern.

Tragende Wand entfernen – darauf müssen Sie achten: Dies gilt vor allem erst einmal in Bezug auf die Identifizierung von möglichen tragenden Wänden. Meist erkennt nur ein entsprechend sachverständiger Bauexperte, ob es sich nämlich im konkreten Fall bei einer ganz bestimmten Wand dann auch tatsächlich um eine solche tragende Wand handelt.

Auch kann nur ein solche Experte richtig und zuverlässig einschätzen, ob eine solche tragende Wand überhaupt aus der betreffenden Immobilie ohne nachfolgende Konsequenzen für dessen Statik entfernt werden kann und ob die Last der darüber liegenden Geschosse, beziehungsweise dann auch des jeweiligen Dachstuhls, unter Umständen mit einem anstelle der tragenden Wand in der Deckenkonstruktion einzuziehenden Stahlträger entsprechend abgefangen werden kann.

Die eingehende Begutachtung der Wand durch einen sachkundigen Statiker ist grundsätzlich erst einmal Pflicht

In der Praxis werden tragende Wände durch Immobilienbesitzer nicht nur ganz einfach entfernt, um dadurch mehrere kleine Zimmer zu einem wesentlich größeren Raum zusammen legen z können und sich ein höheres Ausmaß an Wohnqualität dadurch schaffen zu können.

Viele Immobilienbesitzer möchten in der Praxis sogenannte tragende Wände auch ganz einfach nur durchbrechen, um sich dort entweder ein zusätzliches Fenster oder dann alternativ auch eine weitere Tür einbauen und schaffen zu können, was dann letztendlich auch der Bequemlichkeit der Bewohner oder der Schaffung einer jeweils höheren Wohn- und Lebensqualität dienen soll.

Rein aus der Sicht des Statikers und des Bausachverständigen heraus, macht es jedoch recht wenig Unterschied, ob nun durch den Immobilienbesitzer eine tragende Wand vollständig entfernt oder ob stattdessen nur eine Tür- oder auch eine auf den aller ersten Blick recht harmlos und unscheinbar erscheinende Fensteröffnung in sie hinein geschnitten werden soll.

Beide bauliche Maßnahmen, nämlich sowohl die vollständige Entfernung und Beseitigung einer solchen tragenden Wand, wie aber auch das Hineinschneiden von entsprechenden Tür- und von Fensteröffnungen, stellen stets ganz erhebliche bauliche Einschnitte und Eingriffe in die Substanz des jeweiligen Gebäudes dar und können dessen Standfestigkeit ganz erheblich einschränken oder im Extremfall dann sogar aufheben.

Da der Laie heute keineswegs dazu imstande und in der Lage ist, um zunächst erst einmal überhaupt tragende Wandstrukturen in einem zur Renovierung oder alternativ dann auch zur Sanierung vorgesehenem Gebäude erkennen und identifizieren zu können, geschweige denn, die Konsequenzen von deren Beseitigung abzuschätzen, muss ein Bausachverständiger die jeweils zum Umbau vorgesehene Immobilie und Bausubstanz begutachten und die erforderlichen exakten Messungen, Erhebungen und Berechnungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Standfestigkeit einer solchen Immobilie auch nach einem vorgenommenem Umbau abschätzen und garantieren zu können.

Weil die Standfestigkeit und Sicherheit von Gebäuden im öffentlichen Raum ganz unmittelbar im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, sind solche mehr oder minder gravierenden Arten von Eingriffen in die bauliche Substanz von Gebäuden, wie sie Maßnahmen an tragenden Wänden stets darstellen, genehmigungspflichtig.

Es hängt damit also zunächst erst einmal vom Urteil des hinzu gezogenen kompetenten Bausachverständigen ab, ob nun die baulichen Maßnahmen, die der Besitzer jeweils geplant und vorgesehen hat, an der tragenden Wand vorgenommen werden dürfen oder aber auch nicht.

Eingriffe an tragenden Wänden können durch den Bausachverständigen unter Umständen dann sogar auch untersagt werden

In der Praxis kommt es heute tatsächlich gar nicht so selten vor, dass unterschiedlichste Arten von entsprechenden baulichen Eingriffen eines Immobilienbesitzers an den tragenden Wänden seine Gebäudes sogar auch ganz explizit untersagt werden können und müssen.

Dies ist meist regelmäßig immer dann der Fall, sofern nämlich die zur Entfernung oder aber auch zur baulichen Modifizierung jeweils vorgesehene tragende Wand eine aussteifende Funktion innerhalb des Gebäudes zu erfüllen und wahrzunehmen hat.

Diese aussteifende Funktion einer tragenden Wand hat dann nämlich letztendlich auch ganz erhebliche Konsequenzen und Auswirkungen auf die Außenwand einer Immobilie. Wird eine solche tragende Wand mit aussteifender Funktion für die Außenwand gänzlich entfernt oder aber auch nur in entsprechende Art und Weise baulich modifiziert, so zum Beispiel durch den Einbau von Fenstern oder auch von Türen, so kann dies im Extremfall zum Einsturz der jeweiligen Außenwand und damit zum Kollabieren der gesamten baulichen Struktur des zugehörigen Gebäudes führen.

Daher also die Untersagung des Abrisses oder der baulichen Modifikation durch den Einbau von Fenstern und von Türen an einer tragenden Wand mit aussteifender Funktion durch den Bausachverständigen.

Tragende Wand entfernen - darauf muss man achten
Tragende Wand entfernen – darauf muss man achten | Foto: didesign / bigstock.com

So wird eine tragende Wand richtig entfernt

Muss und darf eine solche tragende Wand ohne aussteifende Funktion für die Außenwand entfernt werden, so gilt es zunächst erst einmal in einem aller ersten Schritt, das sogenannte Abfangen der zugehörigen Raumdecke vorzunehmen.

Dies sollte ausschließlich auf der Basis entsprechender Berechnungen durch einen Statiker dann durch eine Baufirma vorgenommen werden. Nun muss die später dann weg zu nehmende tragende Wand durch den bereits auch schon eingangs erwähnten Stahlträger ersetzt werden, damit dieser die Deckenlast abfangen und tragen kann. Hierzu müssen dann wiederum Schlitze gestemmt und eingebracht werden, in die der Stahlträger dann am Ende eingelegt werden kann. In einem nächsten Schritt wird dann der betreffende Stahlträger, dessen Stärke vorher ebenfalls errechnet werden muss, an seinem Platz fixiert.

Nun erst kann man schließlich dazu über gehen, den Wanddurchbruch vorzunehmen und die tragende Wand vollständig aus dem Gebäude zu entfernen. Ist dies dann geschehen, so können der eingesetzte Stahlträger und die Laibung verputzt werden. Damit sind die Arbeiten dann erfolgreich abgeschlossen.

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