Was bedeutet das neue Klimapaket der Bundesregierung für Hausbesitzer?

Über das neue Klimapaket, auf das sich Bundesrat und Bundestag Ende 2019 nach langem Ringen geeinigt haben, blieb medial vor allem der lauthals ausgetragene Streit über seine Wirksamkeit hängen – und das Prädikat „jetzt kommt CO2-Steuer“. Dabei hat das Paket schon jetzt und auch in den kommenden Jahren für Hausbesitzer einige wichtige Auswirkungen, die weit darüber hinausgehen. Der folgende Artikel fasst sie kompakt zusammen.

1. Vereinfachte Förderung

Energetische Sanierungsmaßnahmen wurden zwar auch bislang schon gefördert. Allerdings handelte es sich dabei bisher weitestgehend um geförderte Paket-Maßnahmen. Das Klimapaket inkludiert nunmehr zusätzlich auch Einzelmaßnahmen an Gebäuden, sofern sie Klimaschutz vorantreiben und die KfW sie als förderungswürdig einstuft. Dies soll die Sanierungsfreudigkeit bei Bestandsbauten niedrigschwelliger weil preisgünstiger machen und so die Energiewende vorantreiben. Allerdings: Das Thema Heizung und Lüftung entfällt dabei künftig wohl praktisch vollständig ins Metier der BAFA, statt wie bislang zwischen dieser Bundesanstalt und der KfW aufgeteilt zu sein.

Dazu gehört es auch, dass Hausbesitzer die Kosten von energetischen Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre in Höhe von insgesamt  20 Prozent steuerlich absetzen können. Im ersten und zweiten Jahr je sieben Prozent oder maximal 14.000 Euro, im dritten sechs Prozent und maximal 12.000 Euro.

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2. Gestrafftes Antragsprozedere

Ein zentraler Inhalt des Klimapakets ist, dass die Förderung klimaschonender Techniken a) vereinfacht und b) üppiger werden soll – allerdings zum Preis, dass sich Umweltschädliches verteuert. | Foto: RoyBuri / pixabay.com

Ebenfalls in den Bereich einer möglichst niedrigschwelligen Erneuerung entfällt das gestraffte Antragsprozedere. Statt wie bisher viele Stellen abzusuchen und ebenso viele Formulare ausfüllen zu müssen, soll die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zur einheitlichen Antrag-Anlaufstelle für die Kundenseite werden – für alles, was unter den großen Dachbegriff „energieeffizentes Bauen und Sanieren“ fällt. Dazu gehört auch eine Umstrukturierung bestehender Förderungspakete sowie eine üppigere Bestückung mit Fördergeldern, sodass pro einzelne Maßnahme eine Steigerung von etwa zehn Prozent möglich sein kann.

3. Geänderte Förderung von effizientem Heizen

Bislang war beim Thema Heizung die Förderung dergestalt organisiert, dass die BAFA den Austausch von Anlagen mit einer festen Summe förderte. Unter dem neuen Klimapaket hat sich diese Praxis zu einer prozentualen Vorgehensweise gewandelt. Dadurch soll für Hausbesitzer nicht nur eine größere reale Wahlfreiheit bezüglich Techniken und Herstellern möglich werden, sondern vor allem die Anreizschwelle für nachhaltige Modernisierungen durch die real in den allermeisten Fällen erhöhten Förderungssummen stark gesenkt werden.

Die dabei gültigen Sätze reichen von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtsumme bei Gas-Hybridheizungen bis hinauf zu 45 Prozent bei Wärmepumpen. Dabei gelten die Höchstsätze in dem Fall, dass dabei gleichzeitig eine alte Ölheizung ersetzt wird – deren Austausch allein ist für eine zehnprozentige Erhöhung des Förderungssatzes gut.

Diese Maßnahmen sind die eine Hälfte des Endziels, die Masse der Bauten wegzubringen von fossilen Energieträgern. Konkret sollen damit auch aufwendigere, aber klimatechnisch hocheffiziente Systeme preislich für Verbraucher leichter händlebar gemacht werden.

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4. Ende der Förderung von Ölheizungen

Bislang war es für Hausbesitzer möglich, auch die Modernisierung von alten Ölheizungen respektive den Einbau neuer, effizienterer Ölbrenner gefördert zu bekommen.

Diese Praxis wurde mit dem Jahreswechsel 2019/2020 ersatzlos gestrichen. Im Klartext: Ölheizungen werden nicht mehr gefördert, müssen vom Hausbesitzer vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden, egal wie energieeffizient sie auch sind. Auch das hängt direkt mit dem Wunsch zusammen, in absehbarer Zeit keine fossil beheizten Gebäude in Deutschland mehr zu haben – die bislang gültige 30-Jahre-Frist für bereits verbaute Geräte bleibt davon allerdings unangetastet.

5. Langfristiges Verbot für den Einbau neuer Ölheizungen

Spätestens 2056 soll, so der Bestandsschutz nicht aufgeweicht wird, die Ölheizung eine ausgestorbene Art in Deutschland sein – weitestgehend zumindet. | Foto: geralt / pixabay.com

Nach dem derzeitigen Stand soll das im vorherigen Kapitel genannte Prozedere ab dem Jahr 2026 durch ein vollständiges Einbauverbot neuer Ölheizungen ersetzt werden. Abermals allerdings ohne dass der 30-jährige Bestandsschutz angetastet wird. Damit würden dann rein rechnerisch im Jahr 2056 die letzten regulären Ölheizungen aus Deutschland verschwinden.

Allerdings: Bislang scheint es so, als wären damit nur konventionelle Ölheizungen gemeint. Handelt es sich um Hybridheizungen, also solche, bei der das Öl nur anteilig heizt und der Rest durch erneuerbare Energien bewerkstelligt wird, so sollen diese wohl auch über das Jahr 2026 hinaus als Neubaulösung erlaubt bleiben – hier herrscht aktuell deshalb noch keine endgültige Klarheit, weil im Lauf des Jahres 2020 über das neue Gebäudeenergiegesetz entschieden werden wird, bei dem dieses Thema eine zentrale Rolle einnehmen wird.

So oder so scheint die Ölheizung, ferner auch solche mit Gasbetrieb, mittelfristig keine sonderlich wirtschaftliche Lösung mehr zu sein:

6. Die CO2-Steuer wird erhöht

Jede beliebige Menge Brennstoff stößt bei Verbrennung eine genau ermittelbare Menge des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid aus. Ab 2021 soll sich das damit einhergehende „Verschmutzungsrecht“, das Unternehmen haben, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen, verteuern.

Tatsächlich ist das, was medial lapidar als CO2-Steuer abgetan wird, ein komplexeres Gebilde: Betroffen sind nur die genannten Unternehmen, nicht jedoch Privatmenschen. Beginnend 2021 soll jede Tonne CO2, die durch Brennstoffe freigesetzt wird, das verkaufende Unternehmen 25 Euro kosten; bislang beträgt diese Summe zehn Euro.

Allerdings wird der Tonnen-Wert sukzessive gesteigert. Nach derzeitigem Stand folgendermaßen:

  • 2021: 25€/t
  • 2022: 30€/t
  • 2025: 55€/t

Im Jahr 2026 soll dann ein (mutmaßlich vorläufiger) Höchststand erreicht werden, der zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegt. Zwar werden auch dann nur Unternehmen zahlen müssen, aber es steht zu erwarten, dass sie diese Preiserhöhungen vollständig an Verbraucher weitergeben – wodurch dann eben auch Heizöl und Erdgas teurer werden.

7. Die EEG-Umlage wird abgeschmolzen, Strompreise sollen fallen

Umweltschädigendes verteuern, Umweltschützendes vergünstigen. Gemäß diesem Leitsatz wird das neue Klimapaket auch dafür sorgen, dass zumindest die EEG-Umlage, die zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Strompreis aufgeschlagen wird, sinken soll.

Auch hier sind mehrere jährliche Schritte geplant:

  • 2021: -2,08ct/kWh
  • 2022: -1,73ct/kWh
  • 2023: -1,84ct/kWh
  • 2024: -2,71ct/kWh
  • 2025: -3,42ct/kWh

Im Endeffekt würde das also bedeuten, dass die EEG-Umlage um 11,78 Cent pro Kilowattstunde Strom sinkt. Im Gegensatz zur CO2-Steuer ist allerdings nicht abzusehen, dass diese Senkungen an den Verbraucher durchgereicht werden – auch bei bisherigen Verringerungen der EEG-Umlage kam wenig bis nichts bei den Endkunden an.

8. Energieberatung wird in verschiedenen Fällen zur Pflicht

Bislang gab es nur wenige Anlässe, bei denen das Hinzuziehen eines Energieberaters Pflicht war. Praktisch war das nur dann der Fall, wenn eine neue Heizungsanlage installiert werden sollte und der Hausbesitzer deren Kauf fördern lassen wollte.

Ebenfalls aus dem Gebäudeenergiegesetz stammt die Forderung, künftig auch zu weiteren Anlässen eine fachmännische Energieberatung verpflichtend zu machen. Konkret:

  • Bei Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden mit ein oder zwei Wohnungen, sofern dabei wesentliche Teile der Außenhülle energetisch verbessert werden.
  • Beim Verkauf von Gebäuden mit ein oder zwei Wohnungen muss die Energieberatung seitens des Verkäufers / Maklers angeboten werden. Zusätzlich zur Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen.

Allerdings unterstrich die Bundesregierung, dass dadurch keine Verteuerung für den Verbraucher entstehen soll.

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