Was bedeutet das neue Klimapaket der Bundesregierung für Hausbesitzer?

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Ende 2019 haben sich Bundestag und Bundesrat auf das sogenannte Klimapaket geeinigt. Es hat für Hausbesitzer mehr verändert als viele Gesetze danach: den Steuerbonus für Sanierungen, den CO2-Preis auf Heizöl und Gas und das Ende der Ölheizung als Standardlösung. Einiges davon gilt bis heute, anderes wurde inzwischen umgebaut. Hier steht, was damals beschlossen wurde und wo Sie heute nachsehen sollten.
Was das Klimapaket eigentlich war
Offiziell hieß es Klimaschutzprogramm 2030, ergänzt durch das Klimaschutzgesetz. Ziel war, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 deutlich zu senken, und der Gebäudesektor spielte dabei eine Hauptrolle. Die Maßnahmen für Hausbesitzer lassen sich in zwei Gruppen teilen: Anreize, also Förderung und Steuererleichterung, und Preise und Pflichten, also CO2-Preis und Einschränkungen bei neuen Ölheizungen.
Wichtig vorab: Förderbedingungen und Heizungsregeln haben sich seither mehrfach geändert. Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die aktuellen Konditionen bei KfW, BAFA oder Ihrem Energieberater.
Der Steuerbonus für die Sanierung
Ein Kernstück war die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (§ 35c EStG). Sie gilt für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden. Das Gebäude muss bei Beginn älter als zehn Jahre sein.
| Jahr des Abschlusses | 7 % der Kosten, höchstens 14.000 Euro |
| Folgejahr | 7 % der Kosten, höchstens 14.000 Euro |
| Drittes Jahr | 6 % der Kosten, höchstens 12.000 Euro |
| Insgesamt | 20 %, höchstens 40.000 Euro je Objekt |
| Energieberater | 50 % der Kosten, wenn er die Maßnahme begleitet |
Begünstigt sind etwa Dämmung von Wand, Dach und Geschossdecke, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung und der Heizungstausch. Die Arbeiten muss ein Fachunternehmen ausführen und nach amtlichem Muster bescheinigen. Der Steuerbonus ist nicht mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar – man wählt eines von beiden.
Mehr Förderung für neue Heizungen
Das Paket hat die Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen deutlich angehoben. Ab 2020 gab es beim Tausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe bis zu 45 Prozent der Kosten. Ein Jahr später wurden die Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst.
Heute läuft die Heizungsförderung über die KfW, mit einer Grundförderung und verschiedenen Boni, etwa für einen schnellen Austausch alter Anlagen oder für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Wärmepumpe: welche Förderungen es gibt. Dämmung, Fenster und Lüftung werden weiterhin über das BAFA gefördert.

Das Ende der Ölheizung
Beschlossen wurde, dass ab 2026 keine reinen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen, wenn eine klimafreundlichere Lösung möglich ist. Diese Regel ging ins Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein. Mit der Novelle von 2024 wurde sie durch eine weitergehende Vorgabe abgelöst: Neue Heizungen sollen einen hohen Anteil erneuerbarer Energie nutzen, im Bestand gestaffelt nach der kommunalen Wärmeplanung.
Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz. Eine funktionierende Ölheizung muss niemand herausreißen. Eine Austauschpflicht besteht nur für bestimmte alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind – Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer schon vor Februar 2002 bewohnt hat, sind ausgenommen. Einen Vergleich der Alternativen finden Sie unter Öl- oder Gasheizung und Kostenvergleich Wärmepumpe.
Der CO2-Preis auf Heizöl und Gas
Seit 2021 kostet jede Tonne CO2 aus Heizöl, Erdgas und Kraftstoffen einen festen Preis, der schrittweise gestiegen ist: 25 Euro im Jahr 2021, 30 Euro 2022 und 2023, 45 Euro 2024 und 55 Euro 2025. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, danach soll ein europäischer Emissionshandel übernehmen.
Was das bedeutet: Ein Liter Heizöl setzt beim Verbrennen etwa 2,65 kg CO2 frei. Bei 55 Euro je Tonne sind das rund 15 Cent je Liter vor Mehrwertsteuer. Ein Haus mit 2.000 Litern Jahresverbrauch zahlt also etwa 300 bis 350 Euro im Jahr nur für den CO2-Preis. Bei Erdgas sind es gut 1 Cent je Kilowattstunde.
Vermieter tragen einen Teil
Wer vermietet, kann den CO2-Preis seit 2023 nicht mehr vollständig auf die Mieter umlegen. Ein Stufenmodell verteilt ihn nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Je schlechter das Haus, desto größer der Anteil des Vermieters, bei den schlechtesten Gebäuden bis zu 95 Prozent. Die Rechnung gehört in die Heizkostenabrechnung. Für Vermieter ist das ein handfester Grund, die Hülle zu verbessern.
Die EEG-Umlage ist verschwunden
Als Ausgleich für den CO2-Preis sollte der Strompreis sinken. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher den Ausbau erneuerbarer Energien bezahlt haben, wurde zunächst gesenkt, zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und danach ganz abgeschafft. Seitdem wird die Förderung aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das macht Wärmepumpen im Betrieb günstiger, weil sie Strom statt Öl oder Gas verbrauchen.
Energieberatung als Pflicht
Seit dem GEG muss beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses der Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis führen, sofern es kostenlos angeboten wird. Bei größeren Sanierungen ist eine Energieberatung zwar keine Pflicht, aber fast immer sinnvoll: Mehrere Förderprogramme zahlen dafür einen Zuschuss, und ein individueller Sanierungsfahrplan kann bei Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus bringen.
Was Sie heute konkret tun sollten
- Heizungsalter prüfen. Anlagen über 20 Jahre sind Kandidaten für einen geplanten Austausch, bevor sie im Winter ausfallen.
- Zuerst die Hülle. Nach einer Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke genügt oft eine kleinere Heizung. Siehe Wärmedämmung angehen.
- Förderung vor Auftrag. Bei vielen Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
- Steuer oder Zuschuss abwägen. Bei kleinen Maßnahmen ist der Steuerbonus oft einfacher, bei großen bringt die Förderung meist mehr.
Häufige Fragen
Muss ich meine Ölheizung 2026 austauschen?
Nein. Das Verbot betrifft nur den Einbau neuer Anlagen. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden, solange sie nicht unter die Austauschpflicht für sehr alte Konstanttemperaturkessel fällt.
Kann ich den Steuerbonus auch für eine vermietete Wohnung nutzen?
Nein, er gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Bei Vermietung werden Sanierungskosten über Werbungskosten und Abschreibung berücksichtigt.
Wo finde ich die aktuellen Förderbedingungen?
Direkt bei KfW und BAFA sowie bei einem zugelassenen Energieberater. Die Programme werden häufig angepasst, weshalb alte Zahlen aus Artikeln und Prospekten schnell überholt sind. Einen Überblick gibt auch Finanzierung der Sanierung.

