Geschützte und schön verpackte Füße beim Heimwerken: Warum sich Sicherheits- und modisches Trendbewusstsein bei Sicherheitsschuhen nicht mehr zwingend ausschließen müssen
Heimwerken und Basteln in der heimischen Werkstatt, unter Umständen dann sogar auch mit modernsten elektrischen Werkzeugen zum Schneiden, zum Bohren oder zum sonstigen spanenden und spanabhebenden Bearbeiten der unterschiedlichsten Arten von Werkstücken, wird heute immer beliebter und populärer.
Während jedoch beim regulären Agieren in gewerblichen Betrieben der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeiter stets einen signifikant hohen Stellenwert genießt, wird beim Werkeln im privaten Umfeld die erforderliche Arbeitsschutzbekleidung, aus Unwissen oder aus Bequemlichkeit heraus, meist nicht angelegt.
Gerade auch das richtige Schuhwerk, welches bei den entsprechenden Arbeiten die empfindlichen Füße vor Verletzungen durch herab fallende scharfkantige Teile oder durch das Eintreten von spitzen und von scharfen Gegenständen schützen soll, wird im privaten Umfeld oftmals sträflich durch den Heimwerker vernachlässigt.
So ist es letztendlich dann auch kein Wunder, wenn gerade bei Heimwerkern im privaten Bereich die Zahl der Unfälle signifikant hoch ist.
Vor jedem Agieren mit einer elektrischen Werkzeugmaschine sollte sich demzufolge auch der Heimwerker im zugehörigen Manual über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in Punkto Arbeitsschutzbekleidung und möglicherweise dann sogar auch Sicherheitsschuhe, gut informieren.
Es gibt nämlich keinen Grund, beim Basteln und Heimwerken in der heimische Werkstatt, nicht dieselben Schutzvorkehrungen an den Tag zu legen, wie sie im betrieblichen Umfeld längst obligatorisch sind.
Welche Gefährdungen drohen den Füßen beim Heimwerken überhaupt?
Meist werden Augen und Ohren und vielleicht auch noch die Hände des Heimwerkers in die jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen beim Heimwerken mit einbezogen, die dann explizit zur Ausarbeitung von entsprechenden Arbeitsschutzhinweisen für diese Körperteile führen können.
Gerade jedoch auch die Füße des Heimwerkers, bleiben oftmals bedauerlicher Weise außen vor. Dabei sind gerade auch diese Körperteile beim Heimwerken mannigfaltigen Verletzungsgefahren ausgesetzt, wie Gefährdungsbeurteilungen eindrucksvoll zeigen und es sollte der Vergangenheit angehören, dass zum Beispiel auch barfuß oder in Flipflops durch den Heimwerker an elektrischen Werkzeugen gearbeitet und agiert wird.
So können zum Beispiel scharfkantige, spitze, schwere oder heiße Gegenstände von oben auf die Füße herunter fallen und diese dann mehr oder minder schwer verletzen. Ebenso kann es ein, dass der Heimwerker, der vielleicht in seiner Werkstatt achtlos barfuß agiert und herum läuft, in spitze, scharfkantige oder auch heiße Teile hinein tritt.
Es ist zur Genüge erwiesen, dass auch die Unfälle im Bereich der Füße, wie sie beim Heimwerken recht häufig auftreten dürften, im Extremfall bis hin zur Berufsunfähigkeit des jeweils verletzten Heimwerkers führen können.
Das Tragen der obligatorischen Sicherheitsschuhe wird daher durch Berufsgenossenschaften und andere, mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz beauftragte Institutionen und Organisationen, inzwischen auch für den privaten Bereich bei den hier durchgeführten Bastelarbeiten, aller wärmstens empfohlen. Diese Sicherheitsschuhe gibt es inzwischen bereits auch schon in modischen Ausführungen, so zum Beispiel im nächsten Baumarkt oder auch im Internet zu kaufen und zu bestellen.
Welche Arten von Sicherheitsschuhen gibt es heute überhaupt?
Das Arbeitsschutzgesetz und die Norm DIN EN ISO 20345 erfassen heute im Kontext der allgemein üblichen Arbeitsschutzbekleidung längst auch die Sicherheitsschuhe.
Diese sind heute daher in sogenannte Schutzklassen, je nach Schutzumfang und Nutzungs- und Verwendungszweck, unterteilt worden. Diese Schutzklassen für die Arbeitsschuhe reichen hierbei von der Kategorie SB, beziehungsweise S1, bis hin zur Schutzkategorie S5. Mehr dazu findet man auch hier.
Weitere Regularien und Festlegungen hinsichtlich der offiziell im Handel und im Internet angebotenen vielfältigen Arten von Sicherheitsschuhen, werden außerdem auch in der sogenannten DGUV-Regel 112-191 erfasst und beschrieben.
Hier ist beispielsweise dann auch ganz explizit und allgemein verbindlich festgelegt worden, dass nämlich handelsübliche Arten der Sicherheitsschuhe zumindest ein Obermaterial aus Leder und eine Sohle aufweisen und besitzen müssen, die alternativ aus den Materialien Gummi, Polyurethan oder dann auch aus den sogenannten thermoplastischen Elastomeren, bestehen muss, damit ein optimaler Schutz für Zehen und Fuß auch beim Heimwerken und beim Basteln gewährleistet und garantiert werden kann.
Der vordere Teil dieser Sicherheitsschuhe kann dabei außerdem auch eine die Zehen darunter schützende Kappe aufweisen, die alternativ aus festem PVC oder dann im Extremfall auch aus stabilem Metall gefertigt und hergestellt sein kann.
Was die Form anbelangt gibt es Sicherheitsschuhe, die die Knöchel bedecken aber auch durchaus modische Sicherheitshalbschuhe von spezialisierten Händlern.
Welche Schutzklassen gibt es beim Sicherheitsschuh?
Es wurde eingangs schon auf den Umstand hin gewiesen, dass die heute allgemein üblichen Arten von handelstypischen Sicherheitsschuhen in verschiedene Schutzklassen klassifiziert und unterteilt sein müssen.
Die unterste Schutzkategorie ist mit SB charakterisiert. Solche Schuhe erfüllen nur die Grundanforderungen des modernen Arbeitsschutzes. An nächster Stelle kommen dann bereits solche Sicherheitsschuhe, die sich unter der sogenannten Kategorie von S1 zusammen fassen lassen. Diese erfüllen ganz bestimmte Zusatzanforderungen des modernen Arbeitsschutzes, indem sie nämlich antistatisch, öl- und benzinresistent sowie zur ganz besonders starken Energieaufnahme im Fersenbereich ausgelegt worden sind.
Nun folgen die Sicherheitsschuhe der Kategorie S1P. Diese erfüllen weitere zusätzliche Kriterien des Arbeitsschutzes, indem sie neben dem Schutzumfang der Kategorie S1 auch noch die Durchtrittssicherheit gewährleisten müssen. Die Sicherheitsschuhe der Schutzkategorie S2 entsprechen inhaltlich den Schuhen mit dem Standard S1, müssen aber zusätzlich noch eine gewisse Art der Wasserdichtigkeit und Undurchdringlichkeit für Wasser aufweisen und absichern können.
Die Schutzkategorie S3 entspricht dem Schutzumfang der Kategorie von S2, wobei hier zusätzlich noch die Durchtrittssicherheit gewährleistet werden muss. Die Schutzkategorie S4 entspricht dem Schutzumfang der Kategorie S2, jedoch müssen diese Sicherheitsschuhe zusätzlich generell als wasserdichte Stiefel ausgeführt worden sein.
Die Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S5 entsprechen weitestgehend dem Schutzumfang der S4-Schuhe, zusätzlich müssen sie jedoch dann auch noch durchtrittssicher sein.
Zusätzliche Schutz- und Sicherheitsmerkmale beim Schuhwerk für Gewerbe und heimische Werkstatt
Sicherheitsschuhe können jedoch zusätzlich zu den hier bereits aufgeführten und benannten Schutzkategorien auch noch weitere Sicherheitsmerkmale aufweisen, die sich dann bei entsprechender Nutzung und Verwendung auch für den ambitionierten Heimwerker als sinnvoll und zweckmäßig erweisen können.
Hierzu kann zum Beispiel dann auch die Winterfestigkeit gehören, die in Gestalt einer kälteisolierenden Schutzsohle gegeben ist. Weiterhin kann ein spezieller Kettensägeschutz oder Schuhschnittschutz immer dann erforderlich und sinnvoll werden, wenn mit den Schuhen hobbymäßig im Bereich der Forstwirtschaft oder dann auch im künstlerischen Bereich mit der Handkettensäge hantiert werden muss.
Ebenfalls können ganz explizit die Kraftstoffbeständigkeit und auch die Möglichkeit, die Sicherheitsschuhe in Sekundenschnelle mit der Hilfe eines einfachen Reißverschlusses, bei entsprechendem Bedarf öffnen zu können, zu den speziellen zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen dieses Schuhwerks gehören, das auch modisch ist.