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Wasserschaden im Haus – was deckt die Hausratversicherung ab?

Haus & Bauvon Christoph4 Min. · 10 Abschnitte
Wasserschaden im Haus – was deckt die Hausratversicherung ab?
Inhalt10 Abschnitte
  1. Hausrat oder Gebäude – die Grundregel
  2. Was als Leitungswasser gilt
  3. Was keine der beiden zahlt
  4. Was die Hausratversicherung ersetzt
  5. Die ersten Minuten
  6. Dokumentieren und melden
  7. Trocknen, bevor der Schimmel kommt
  8. Pflichten, die viele übersehen
  9. Vorbeugen
  10. Häufige Fragen

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch, ein Rohrbruch in der Wand, ein undichtes Aquarium – Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden im Haus. Welche Versicherung zahlt, hängt nicht vom Wasser ab, sondern davon, was nass geworden ist. Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Einrichtung, die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst. Wer das weiß, meldet den Schaden gleich an der richtigen Stelle.

Hausrat oder Gebäude – die Grundregel

Stellen Sie sich vor, man würde das Haus auf den Kopf stellen: Alles, was herausfällt, ist Hausrat. Alles, was fest verbunden bleibt, gehört zum Gebäude.

Beschädigt ist …zuständig
Möbel, Teppiche, Kleidung, BücherHausratversicherung
Elektrogeräte, Waschmaschine, FernseherHausratversicherung
Estrich, Parkett, fest verklebter TeppichbodenWohngebäudeversicherung
Wände, Tapeten, Putz, FliesenWohngebäudeversicherung
Wasserleitung, Heizung, Rohrbruch selbstWohngebäudeversicherung
Einbaukücheje nach Vertrag und Eigentümer
Wohnung des NachbarnIhre Haftpflicht, falls Sie verantwortlich sind

Als Mieter haben Sie in der Regel nur mit der Hausratversicherung zu tun. Das Gebäude hat der Vermieter versichert, und die Prämie steckt meist in den Nebenkosten.

Die Hausratversicherung zahlt bei Wasserschäden

Was als Leitungswasser gilt

Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Geräten oder Anlagen austritt, die mit dem Wasserversorgungsnetz verbunden sind. Typische Fälle:

  • geplatzte oder undichte Zu- und Ablaufschläuche von Wasch- und Spülmaschine
  • Rohrbrüche an Frisch- und Abwasserleitungen
  • ausgelaufenes Wasser aus Heizungsanlage, Heizkörpern und Warmwasserspeichern
  • in vielen Verträgen auch Aquarien und Wasserbetten

Wichtig ist das Wort „bestimmungswidrig“. Die übergelaufene Badewanne, weil jemand das Telefon abgenommen hat, ist ein klassischer Grenzfall: Die meisten Versicherer zahlen, prüfen aber, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Was keine der beiden zahlt

  • Regen durchs offene Fenster. Das ist weder Leitungswasser noch Sturm.
  • Hochwasser, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation. Dafür braucht es den Zusatzbaustein Elementarschäden, der in vielen Verträgen fehlt.
  • Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit.
  • Schimmel und Schwamm als Folge schleichender Feuchtigkeit, etwa durch falsches Lüften.
  • Schäden durch Reparaturen, bei denen Sie selbst die Leitung angebohrt haben – je nach Vertrag, im Zweifel über die Haftpflicht zu klären. Was im Ernstfall zu tun ist, steht bei Kabel angebohrt, und bei Wasserleitungen gilt dasselbe Prinzip: sofort absperren.

Was die Hausratversicherung ersetzt

Beschädigte Gegenstände werden in der Regel zum Neuwert ersetzt, also zu dem Betrag, den ein gleichwertiges neues Stück heute kostet. Dazu kommen je nach Vertrag Aufräum- und Trocknungskosten, Transport und Lagerung der Möbel sowie Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist – letztere meist nur für eine begrenzte Zahl von Tagen und bis zu einem Höchstbetrag.

Achtung Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, zahlt der Versicherer nur anteilig. Viele Tarife verzichten darauf, wenn die Summe einen festen Betrag je Quadratmeter Wohnfläche erreicht. Ein Blick in die Police lohnt sich.

Wasserschaden im Haus – was deckt die Hausratversicherung ab?
Grafik: © friendsurance.de

Die ersten Minuten

  1. Hauptwasserhahn zudrehen. Er sitzt meist im Keller am Wasserzähler oder in der Wohnung hinter einer Revisionsklappe. Suchen Sie ihn, bevor Sie ihn brauchen.
  2. Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Leitungen oder Geräten gelangt. Nicht mit nassen Füßen am Sicherungskasten hantieren.
  3. Vermieter oder Hausverwaltung informieren, bei Wasser aus der Wohnung darüber auch den Nachbarn.
  4. Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen oder herausräumen, Teppiche aufrollen.

Wasserschaden im Haus

Dokumentieren und melden

Fotografieren Sie alles, bevor Sie aufräumen: die Schadensstelle, die Ursache, jedes beschädigte Stück, gern mit einem Zollstock als Größenvergleich. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bevor der Versicherer zugestimmt hat – er darf sie besichtigen.

Melden Sie den Schaden unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, telefonisch oder online. Danach reichen Sie eine Schadensliste mit Kaufpreis, Kaufdatum und, wenn vorhanden, Belegen ein. Wer vorher schon Fotos seiner Einrichtung und Rechnungen digital abgelegt hat, spart sich hier viel Rekonstruktionsarbeit.

Trocknen, bevor der Schimmel kommt

Nasse Wände und Estriche trocknen nicht von allein, jedenfalls nicht schnell genug. Ab etwa 48 Stunden Durchfeuchtung beginnt Schimmel zu wachsen. Bei größeren Schäden beauftragt meist der Versicherer eine Trocknungsfirma mit Bautrocknern und Estrichdämmschichttrocknung. Kleinere Schäden lassen sich mit einem geliehenen Adsorptionstrockner und viel Lüften in den Griff bekommen. Ob die Wand wirklich trocken ist, zeigt ein Feuchtigkeitsmesser – nicht das Gefühl mit der flachen Hand.

Pflichten, die viele übersehen

Versicherungsverträge enthalten sogenannte Obliegenheiten. Wer sie verletzt, riskiert Kürzungen. Die wichtigsten bei Leitungswasser:

  • Ungenutzte Räume und Gebäude im Winter beheizen oder die Leitungen absperren und entleeren.
  • Bei längerer Abwesenheit den Haupthahn schließen oder zumindest die Zuleitung der Waschmaschine zudrehen.
  • Schaden mindern, so gut es zumutbar ist.

Vorbeugen

Ein Aquastop am Waschmaschinenschlauch sperrt bei einem Leck automatisch. Wassermelder mit Alarm am Boden neben Waschmaschine, Spülmaschine und Heizungsanlage kosten wenig und melden ein Leck, bevor es sich ausbreitet. Schläuche älter als zehn Jahre tauschen Sie besser vorsorglich.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausrat auch für die Waschmaschine, die das Leck verursacht hat?

Das Wasser, das die Maschine verursacht hat, ist versichert. Der Defekt an der Maschine selbst meist nicht, denn das ist ein Verschleiß- oder Geräteschaden.

Brauche ich als Mieter eine eigene Hausratversicherung?

Ja, wenn Sie Ihre Einrichtung abgesichert haben wollen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt Ihre Möbel nicht.

Was ist mit dem Schaden beim Nachbarn unter mir?

Seine Einrichtung zahlt seine Hausratversicherung. Wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben, kann sich sein Versicherer an Ihre Haftpflichtversicherung wenden.

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7 Leserkommentare

  1. Gretl Hendricks

    Interessant, dass man bei einem Rohrbruch die Schäden per Foto festhalten soll. Ich denke ich werde das im Hinterkopf behalten. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich im Ernstfall wirklich daran denke.

  2. Hanna Adams

    Danke für die Tipps zum Wasserschaden. Mein Nachbar hatte letzten Monat einen Wassersschaden. Gott sei Dank, hat der Wasserschaden-Notdienst ihm schnell weitergehofen. Gut zu wissen, dass der Schaden durch die Versicherung reguliert werden sollte.

  3. Laura Urban

    Bei uns gab es gestern einen Rohrbruch im Badezimmer. Die Sofortmaßnahmen wie das Wasser abzustellen haben wir sofort gemacht, heute war auch schon der Klempner da. Allerdings war ich unsicher, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommen muss.Gut zu wissen, dass die Hausratversicherung in diesem Fall zuständig ist und wir dazu auch unbedingt auch Bilder brauchen.

  4. Joachim Hussing

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Wasserschaden. Es gab eine Überschwemmung und sie beschädigte seinen Keller. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

  5. Antonia

    Kürzlich stand unser Keller unter Wasser. Es gibt dort mehrere Waschmaschinen. Ich habe versucht, das Leck zu orten. An unserer Armatur war es nass, der Schaden also vermutlich bei unserer Maschine aufgetreten. Die Leitungen waren schon alt und von eher billigen Qualität. Die Verwaltung war nicht zu erreichen, wir haben, die Maschine bis zur Reparatur erstmal aus gelassen. Danke für Ihre Checkliste. Die kann einem im Notfall super helfen, wenn man nicht mehr klar denken kann vor Panik.

  6. Helena

    Nachbaren hatten einen Rohrbruch im Badezimmer, so ist es zu großen Schaden im Haus gekommen. Hausratversicherung kann es bezahlen, was mich freut. Ich suche professionelle Hilfe für sie. Danke für Info!

  7. Larissa Behrmann

    Vielen Dank für den Tipp zuerst den Hauptwasserhahn zu verschließen und gleich alles zu dokumentieren. Vorgestern musste ich dann den Installateur Notdienst rufen. Dank Ihnen weiß ich, dass die Hausratversicherung den Schaden übernimmt.

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