Wasserschaden im Haus – was deckt die Hausratversicherung ab?

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Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch, ein Rohrbruch in der Wand, ein undichtes Aquarium – Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden im Haus. Welche Versicherung zahlt, hängt nicht vom Wasser ab, sondern davon, was nass geworden ist. Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Einrichtung, die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst. Wer das weiß, meldet den Schaden gleich an der richtigen Stelle.
Hausrat oder Gebäude – die Grundregel
Stellen Sie sich vor, man würde das Haus auf den Kopf stellen: Alles, was herausfällt, ist Hausrat. Alles, was fest verbunden bleibt, gehört zum Gebäude.
| Beschädigt ist … | zuständig |
| Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher | Hausratversicherung |
| Elektrogeräte, Waschmaschine, Fernseher | Hausratversicherung |
| Estrich, Parkett, fest verklebter Teppichboden | Wohngebäudeversicherung |
| Wände, Tapeten, Putz, Fliesen | Wohngebäudeversicherung |
| Wasserleitung, Heizung, Rohrbruch selbst | Wohngebäudeversicherung |
| Einbauküche | je nach Vertrag und Eigentümer |
| Wohnung des Nachbarn | Ihre Haftpflicht, falls Sie verantwortlich sind |
Als Mieter haben Sie in der Regel nur mit der Hausratversicherung zu tun. Das Gebäude hat der Vermieter versichert, und die Prämie steckt meist in den Nebenkosten.

Was als Leitungswasser gilt
Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Geräten oder Anlagen austritt, die mit dem Wasserversorgungsnetz verbunden sind. Typische Fälle:
- geplatzte oder undichte Zu- und Ablaufschläuche von Wasch- und Spülmaschine
- Rohrbrüche an Frisch- und Abwasserleitungen
- ausgelaufenes Wasser aus Heizungsanlage, Heizkörpern und Warmwasserspeichern
- in vielen Verträgen auch Aquarien und Wasserbetten
Wichtig ist das Wort „bestimmungswidrig“. Die übergelaufene Badewanne, weil jemand das Telefon abgenommen hat, ist ein klassischer Grenzfall: Die meisten Versicherer zahlen, prüfen aber, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Was keine der beiden zahlt
- Regen durchs offene Fenster. Das ist weder Leitungswasser noch Sturm.
- Hochwasser, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation. Dafür braucht es den Zusatzbaustein Elementarschäden, der in vielen Verträgen fehlt.
- Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit.
- Schimmel und Schwamm als Folge schleichender Feuchtigkeit, etwa durch falsches Lüften.
- Schäden durch Reparaturen, bei denen Sie selbst die Leitung angebohrt haben – je nach Vertrag, im Zweifel über die Haftpflicht zu klären. Was im Ernstfall zu tun ist, steht bei Kabel angebohrt, und bei Wasserleitungen gilt dasselbe Prinzip: sofort absperren.
Was die Hausratversicherung ersetzt
Beschädigte Gegenstände werden in der Regel zum Neuwert ersetzt, also zu dem Betrag, den ein gleichwertiges neues Stück heute kostet. Dazu kommen je nach Vertrag Aufräum- und Trocknungskosten, Transport und Lagerung der Möbel sowie Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist – letztere meist nur für eine begrenzte Zahl von Tagen und bis zu einem Höchstbetrag.
Achtung Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, zahlt der Versicherer nur anteilig. Viele Tarife verzichten darauf, wenn die Summe einen festen Betrag je Quadratmeter Wohnfläche erreicht. Ein Blick in die Police lohnt sich.

Die ersten Minuten
- Hauptwasserhahn zudrehen. Er sitzt meist im Keller am Wasserzähler oder in der Wohnung hinter einer Revisionsklappe. Suchen Sie ihn, bevor Sie ihn brauchen.
- Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Leitungen oder Geräten gelangt. Nicht mit nassen Füßen am Sicherungskasten hantieren.
- Vermieter oder Hausverwaltung informieren, bei Wasser aus der Wohnung darüber auch den Nachbarn.
- Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen oder herausräumen, Teppiche aufrollen.

Dokumentieren und melden
Fotografieren Sie alles, bevor Sie aufräumen: die Schadensstelle, die Ursache, jedes beschädigte Stück, gern mit einem Zollstock als Größenvergleich. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bevor der Versicherer zugestimmt hat – er darf sie besichtigen.
Melden Sie den Schaden unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, telefonisch oder online. Danach reichen Sie eine Schadensliste mit Kaufpreis, Kaufdatum und, wenn vorhanden, Belegen ein. Wer vorher schon Fotos seiner Einrichtung und Rechnungen digital abgelegt hat, spart sich hier viel Rekonstruktionsarbeit.
Trocknen, bevor der Schimmel kommt
Nasse Wände und Estriche trocknen nicht von allein, jedenfalls nicht schnell genug. Ab etwa 48 Stunden Durchfeuchtung beginnt Schimmel zu wachsen. Bei größeren Schäden beauftragt meist der Versicherer eine Trocknungsfirma mit Bautrocknern und Estrichdämmschichttrocknung. Kleinere Schäden lassen sich mit einem geliehenen Adsorptionstrockner und viel Lüften in den Griff bekommen. Ob die Wand wirklich trocken ist, zeigt ein Feuchtigkeitsmesser – nicht das Gefühl mit der flachen Hand.
Pflichten, die viele übersehen
Versicherungsverträge enthalten sogenannte Obliegenheiten. Wer sie verletzt, riskiert Kürzungen. Die wichtigsten bei Leitungswasser:
- Ungenutzte Räume und Gebäude im Winter beheizen oder die Leitungen absperren und entleeren.
- Bei längerer Abwesenheit den Haupthahn schließen oder zumindest die Zuleitung der Waschmaschine zudrehen.
- Schaden mindern, so gut es zumutbar ist.
Vorbeugen
Ein Aquastop am Waschmaschinenschlauch sperrt bei einem Leck automatisch. Wassermelder mit Alarm am Boden neben Waschmaschine, Spülmaschine und Heizungsanlage kosten wenig und melden ein Leck, bevor es sich ausbreitet. Schläuche älter als zehn Jahre tauschen Sie besser vorsorglich.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausrat auch für die Waschmaschine, die das Leck verursacht hat?
Das Wasser, das die Maschine verursacht hat, ist versichert. Der Defekt an der Maschine selbst meist nicht, denn das ist ein Verschleiß- oder Geräteschaden.
Brauche ich als Mieter eine eigene Hausratversicherung?
Ja, wenn Sie Ihre Einrichtung abgesichert haben wollen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt Ihre Möbel nicht.
Was ist mit dem Schaden beim Nachbarn unter mir?
Seine Einrichtung zahlt seine Hausratversicherung. Wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben, kann sich sein Versicherer an Ihre Haftpflichtversicherung wenden.



